ALG1 + Minijob?

2 Antworten

Es kommt darauf an wie lange Du das Nebeneinkommen schon hast !

Im Normalfall darfst Du im ALG - 1 Bezug in unter 15 Stunden die Woche bis zu 165 Euro Netto verdienen, ohne das es auf die Leistungen angerechnet würde.

Der übersteigende Betrag würde dann vom ALG - 1 abgezogen.

Hat man das Nebeneinkommen aber innerhalb von 18 Monaten min.schon 12 Monate, würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und den dürfte man dann auch im Leistungsbezug in unter 15 Stunden die Woche weiter ohne Anrechnung auf das ALG - 1 verdienen, min.aber diese 165 Euro Netto.

Wie Du schon richtig erkanntest, mußt Du (D)einen Minijob grundlegend als Nebenverdienst beim ALG I - Hauptantrag mit angeben. Zudem darf die regelmäßige Arbeitszeit dort wöchentlich nicht > 15 Stunden liegen.

Auf der anderen Seite k8mmt es bzgl. der Freibeträge aber auch darauf an, wie lange ein Minijob vor Eintritt der Erwerbslosigkeit bereits ununterbrochen ausgeübt wurde.

M.W. liegt die anrechungsfreie Verdienstgrenze ab 12 Monaten Ausübung des Nebenerwerbs nämlich deutlich > 165 Euro beim ALG I.


Hueman374 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 14:15

Ich habe im März eine Stelle von Teilzeit auf Minijob gewechselt und eine andere im öffentlichen Dienst ain Teilzeit angefangen. Beim Arbeitgeber wo ich jetzt Minijob mache, war ich bis ende Februar sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Was gilt jetzt in meinem Fall?

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Gnurfy  24.07.2024, 14:21
@Hueman374

Wann hattest Du diesen Job grundlegend seinerzeit noch als Teilzeit angetreten, und erfolgte der Wechsel von spfl. Teilzeit auf Minijob dabei unterbrechungslos?

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Hueman374 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 15:26
@Gnurfy

Ich habe da schhon 2014 angefangen, dann wurde das Unternehmen von einer anderen übernommen und als neues Eintrittsdatum 2020 eingetragen. Ich habe ohne Unterbrechung gewechselt. Am 29.92. war ich in Teilzeit und am 01.03. MInijob. Aber das kann ich so nicht im Antrag angeben, oder?

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Gnurfy  24.07.2024, 15:35
@Hueman374

Doch, das kannst und solltest Du so im Antrag angeben, weil Du genau diesen Nebenerwerb zum Zeitpunkt der Erwerbslosigkeit im Hauptjob dann ja unterbrechungsfrei bereits > 12 Monate an sich ausübtest.

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