ALG 1 und Ehrenamtstätigkeit?

2 Antworten

Bezüglich einer Aufwandsentschädigung sind 250 € im Monat anrechnungsfrei - bezogen auf ALG 2.

Bezogen auf ALG 1 sollte es m.A.n. genau so sein, daß sich der anrechnungsfreie Betrag nach meiner Kenntnis mit dem steuerfreien Betrag deckt.

Die Ausübung eines Ehremamtes ist meines Wissens nach zeitlich nicht reglementiert. Du mußt halt nur dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Es sind seit 2021 nun 250 Euro und man darf in der Woche nur unter und nicht max. 15 Stunden arbeiten, egal ob normale Arbeit, oder nur ein Ehrenamt.

Und in der Woche muss man der Vermittlung auch min. 15 Stunden zur Verfügung stehen.