Aktion Kaufvertrag?

8 Antworten

Es kommt darauf an, was für einen, wie, wann und wo man ihn abgeschlossen hat.

Was heißt unabsichtlich?

Wenn du nicht im Stande warst zu realisieren, was passiert ist? Sprich weil man nicht Herr seiner Sinne (besoffen, unter Drogeneinfluss, intelligenzgemindert, etc.).

Dann ggf. ja.

Ansonsten nein.

§ 104 BGB
Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:
1.wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2.wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
§ 105 BGB
Nichtigkeit der Willenserklärung
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2)  Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
§ 106
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§  107 bis  113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Dies muss vorab geklärt sein.

Ja, nein, vielleicht. Kann man mit so wenig Info nicht sagen.

Darüber müssen im Zweifelsfall Gerichte entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.