Airbags aus England, Zollabfertigung?

3 Antworten

SprengG § 15 Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen

(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe einführen, durchführen oder verbringen oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lassen will, hat nachzuweisen, dass er zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zum Erwerb dieser Stoffe berechtigt ist.

§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis

1.....

2....

3.......explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

  1. .......explosionsgefährliche Stoffe einführt, durchführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen, durchführen oder verbringen lässt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,

Der Zoll ist u.U. nicht das einzige Problem.

Die Frage ist, ob es für diese auch eine ABE gibt. Sonst ist beim TÜV Schluss fürs Auto.

Naja durch den Zoll geht eh alles. Sinds Originale, kriegst du Post um Einfuhrumsatzsteuer + Zoll zu zahlen.

Sinds Plagiate werden sie direkt vernichtet, du kriegst eine Rechnung für den Aufwand + eine Meldung geht an den eigentlichen Urheber (der dann entscheiden kann ob er Strafanzeige stellt)