Aggressiver Nachbar bedient sich von Strom und gemeinschaftlichen Wasser?
Hallo wir leben als Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Wir sind insgesamt 6 Familien. Es gibt unten im Fahrradraum ein Waschbecken und Steckdosen. Diese Kosten werden von allen Einwohnern gemeinsam gezahlt. Ein Nachbar er ist Eigentümer kein Mieter hat paar Straßen weiter einen Garten. Er bedient sich seit nun als mehreren Jahren vom gemeinschaftlichen Strom lädt da Batterien und Autos auf. Nimmt massenweise Wasser mit in den Garten. 
Wenn er angesprochen wird, reagiert er aggressiv. Er zerkratzt Autos und wirft Gegenstände um wie die von der Nachbarin, weil sie gesagt hat, dass das nicht geht, dass er einfach dort sich bedient. Die Hausverwaltung weiß auch Bescheid aber es tut sich einfach Nix?? J Ich liebe seit zwölf Jahren hier in der Wohnung. Habe eine sehr hohe Nebenkosten Abrechnung bekommen.
Unter anderem ist die Heizung bei mir schuld dran aber ich denke auch, dass dies vielleicht auch ein Faktor sein könnte. Was meint ihr? Was kann man hier tun??
10 Antworten
Ihr duldet das offenbar schon über Jahre. Was will man da noch gegen machen? Gegen Sachbeschädigung gibt es die Möglichkeit, ihn anzuzeigen. Stromanschluss und Waschbecken dürften dann von niemandem mehr zugänglich sein, also abgebaut werden. Wir haben im Keller auch in einem 3-Parteien-Haus kein Waschbecken (vermissen wir auch nicht) und keinen gemeinsamen Stromanschluss. Zu jeder Waschmaschine gehört ein eigener Stromanschluss, den andere nicht zu nutzen haben. Wenn doch: Kasten mit Schloss drum, zu dem nur der jeweilige Maschinen-Eigner einen Schlüssen hat.
Im Mietvertrag wurde sicherlich vereinbart, dass sich alle Mieter die Kosten dafür teilen.
Der Eigentümer hat Hausrecht.
Jetzt wäre zu prüfen ob die Mieter sich die Nebenkosten auch mit dem Eigentümer teilen müssen.
Im Zweifelsfall kann man es darauf ankommen lassen, und Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen.
Kommt ein Mahnbescheid, kann man auch gegen diesen in Widerspruch gehen. Dann entscheidet das Gericht, wer die Kosten zu tragen hat.
Der macht sich strafbar wegen Stromdiebstahl nach §248c StGB. Also Strafanzeige erst androhen, und wenn er nicht aufhört wahr machen, inkl. Strafantrag. Man kann ja die Polizei rufen, aber nicht 110 sondern normale Telefonnr. und sie bitten sich das mal anzusehen, wenn mal wieder sein Kabel da angeschlossen ist und ganz woanders hin führt.
Es gäbe auch sehr lustige elektrotechnische Möglichkeiten, ihm das abzugewöhnen, aber die wären ihrerseits strafbar, ich darf sie hier nicht konkretisieren.
Dann sollte die Hausverwaltung eine Sperrung der sozusagen öffentlichen Leitungen veranlassen. Grundsätzlich ist das etwas, was über die jährliche Eigentümerversammlung festgelegt wird. Dazu sollten die Mieter ihre Eigentümer informieren.
Wenn jemand eine Sachbeschädigung begeht, erstattet man Anzeige.
Jo kenne ich, Eigentümer sind die Schlimmsten. Zumindest manchmal. Denke die sind die Größten nur weil sie sich auf Pump eine Bude gekauft haben.
Im Haus müssen alle Zapfstellen mit Zählern ausgestattet sein. Also auch die Zapfstelle im Fahrradraum. Daher kann der Verbrauch rausgerechnet werden. Wurde das in der BKA gemacht? Wenn nicht, ist die Abrechnung schon deswegen zu beanstanden.
Selbiges gilt für den Strom, wenn dieser nicht ausschließlich für Heizung und/oder Allgemeinbeleuchtung verwendet wird.