Account verkaufen (Steuern?)?

3 Antworten

Es kommt drauf an an wen Du es verkaufst.

Wenn Du Deinen Account an eine andere Firma verkaufst, musst Du Gewerbe anmelden und eine Rechnung schreiben.

Jedoch kannst Du dann die Kleinunternehmerreglungen geltend machen. Also dass Du dennoch keine Steuern absetzen musst.

Wenn Du es als Privatperson an eine andere Privatperson verkaufst und es nicht der Regel entsprichst, dass Du Sachen an andere verkaufst, dann kannst Du es einfach verkaufen.


geheim007b  27.08.2024, 17:01
Jedoch kannst Du dann die Kleinunternehmerreglungen geltend machen. Also dass Du dennoch keine Steuern absetzen musst.

das ist komplett falsch

Steuern sind in jedem Fall fällig, nur die MwSt fällt weg bei der Kleinunternehmerregelung... was aber vollkommen egal ist bei b2b Geschäften.

Privat geht gar nicht.

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Annonymnuss  27.08.2024, 19:04
@geheim007b

Bei allen Steuern gibt es einen Freibetrag und diesen wird mit mit 1x 3k niemals überschreiten. - Oder welche Steuer(n) Meinst Du?

Und Privatverkäufe sind möglich, ist das gleiche wie wenn Du Deinen alten Polo verkaufen willst.

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geheim007b  27.08.2024, 19:18
@Annonymnuss

was für 3000€ freibetrag. Der Steuerfreibetrag liegt bei knapp unter 12.000€. 3000€ Steuerfrei waren die inflationsprämie, das trifft aber auch nicht zu. Bei der Umsatzsteuer gibt es gar keinen freibetrag, und für private einmalgeschäfte zieht man den Abgeltungsfreibetrag her.

Der alte Polo ist etwas ganz anderes, da er in der Regel weniger Wert hat wie bei neukauf und es somit kein Gewinn im steuerlichen Sinn ist.

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Annonymnuss  27.08.2024, 19:44
@geheim007b

Du hast keine Ahnung, alleine weil UmSt. und MwSt. das gleiche sind 😂.

MwSt. ist einfach nur die Umgangssprache für die Umsatzsteuer.

Und ich rede nicht von der Inflationsprämie, man muss ab 22k im vorherigen Jahr oder sobald man davon ausgeht mehr als 50k einzunehmen Umsatzsteuer zahlen/einnehmen, der Rest beginnt bei etwa 30k.

Das einzige was man da zahlt ist die
Gebühr für die Gewerbeanmeldung.

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geheim007b  27.08.2024, 20:34
@Annonymnuss
MwSt. ist einfach nur die Umgangssprache für die Umsatzsteuer.

ach nee

Und ich rede nicht von der Inflationsprämie, man muss ab 22k im vorherigen Jahr oder sobald man davon ausgeht mehr als 50k einzunehmen Umsatzsteuer zahlen/einnehmen, der Rest beginnt bei etwa 30k.

Und was hat die Keinunternehmerregelung mit der Frage zu tun? Und Umsatzsteuer muss man nicht zahlen, man muss sie nur abführen. Das ist niemals Geld da einem gehört.

Das einzige was man da zahlt ist die Gebühr für die Gewerbeanmeldung.

Auch dass ist Blödsinn. Die Gewerbeanmeldung ist keine Steuer, das ist eine Verwaltungsgebühr beim Gewerbeamt. Steuern muss man mit dem erreichen von knapp 12.000€ zahlen... in summe aus allen Einkünften. Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24.500€.

Sorry, aber wenn hier einer keine Ahnung hat dann bist du das wohl du :)

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Annonymnuss  28.08.2024, 17:22
@geheim007b

Ey informiere Dich bitte Mal, Schlaumeyer.

Und was hat die Keinunternehmerregelung mit der Frage zu tun? Und Umsatzsteuer muss man nicht zahlen, man muss sie nur abführen. Das ist niemals Geld da einem gehört.

Wenn man es gewerblich Verkauft, dann kann man von welcher Regelung gebrauch machen? !RICHTIG - Von den Kleinunternehmerreglungen.! Dann muss man nämlich auch nix abführen ;).

Auch dass ist Blödsinn. Die Gewerbeanmeldung ist keine Steuer, das ist eine Verwaltungsgebühr beim Gewerbeamt. Steuern muss man mit dem erreichen von knapp 12.000€ zahlen... in summe aus allen Einkünften. Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24.500€.

Mit welchem Wort sagte ich das, dass man es als Steuer abführt. Deine Korrektur macht hier keinen Sinn.

Das mit der Gewerbesteuer stimmt ja Mal ausnahmsweise. Aber der Freibetrag für die Umsatzsteuer liegt im ersten Jahr bei 50k und darauf das jahr, wenn im Jahr zuvor der Umsatz bei über 22k war für den kompletten Umsatz, das fällt dann mit einem weiteren Jahr weg, wenn es keine Einnahmen über 22k gab.

Sorry, aber wenn hier einer keine Ahnung hat dann bist du das wohl du :)

Dann beleg mir Deine Aussagen bitte mit Quellen und wiederlege meine. - Oder google einfach Mal.

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geheim007b  28.08.2024, 20:22
@Annonymnuss

es bleibt dabei... die Umsatzsteuer schlägt man drauf und leitet sie ab, sie muss nicht vom Unternehmer sondern vom Kunde bezahlt werden. Aus dem Grund nennt man das auch durchlaufender posten. Bei der kleinunterneherregelung darf man Rechnungen stellen ohne fürs finanzamt diese steuer zu erheben. Der Fragesteller muss keine Umsatzsteuer zahlen, egal ob Keinunternehmerregelung oder nicht.

Bei allen Steuern gibt es einen Freibetrag und diesen wird mit mit 1x 3k niemals überschreiten. - Oder welche Steuer(n) Meinst Du?

wenn es NUR diese 3K sind.... die kommen aber auf alle anderen Einnahmen drauf. Nur wenn das unter dem Steuerfreibetrag bleibt muss es nicht versteuert werden. Könnte z.B. der Fall sein falls er Schüler ist und sonst keine Einnahmen hat.

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Annonymnuss  28.08.2024, 21:37
@geheim007b

Wir reden schon ziemlich stark an einander vorbei, Du hast das was ich schrieb grade quasi in Deinen Worten wiederholt. - Das man die Umsatzsteuer drauf schlägt ist mir wie gesagt bewusst, ist hier aber ziemlich irrelevant.

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geheim007b  28.08.2024, 22:10
@Annonymnuss

evt. schreiben wir aneinander vorbei.

versteuern bedeutet er muss es erklären. Ob er dann was abführen muss ist dann abhänig von seinen sonstigen einnahmen, insb. einen möglichen job. Unabhänig davon müsste er Umsatzsteuer ausweisen, ich bin mir jetzt nicht sicher was die konsequenz wäre wenn er es nicht tut, kein Gewerbe anmeldet und sich damit auch nicht der kleinunternehmerregelung unterwerfen kann. In der Folge könnte er sie auch nicht abführen (wenn er verlangen hätte müssen) und begeht womöglich da schon Steuerbetrug.

In jedem Fall würde ich bei 3000€ ein Gewerbe anmelden, und sei es nur zur Sicherheit.... oder schriftlich Auskunft vom Gewerbe/Finanzamt wie zu verfahren ist.

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Juuuuuu955 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 16:50

Privatperson natürlich

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Annonymnuss  27.08.2024, 16:58
@Juuuuuu955

Dann hast Du Deine Antwort ;) - Wenn´s Doch n Unternehmen wird, 3k sind es Wert xD.

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Nein. Für eine einmalige Sache nicht.

was meint ihr dazu?

Gar nichts! Bei einer Gewinnabsicht zählt nicht irgendeine "Meinung", sondern Gesetz! Wenn du deinen Account einmalig so verkaufen willst, machst du das halt. Brauchst dafür kein Gewerbe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe eine sehr gute Grundwissensbildung im Alltag.