Abzug von Urlaub bei Auszubildenen wegen nicht abgegeben Stundenzettel?

5 Antworten

Was ist das für ein Betrieb? Wer zieht hier ab der AG oder die Personalabteilung?

Grundsätzlich gibt es nichts abzuziehen. Wenn ein Azubi sich nicht vertragsgemäß verhält, hat der AG das Mittel der Abmahnung. Urlaubstage abziehen und quasi mit Fehlern "verrechnen" oder Arbeitszeit nicht bezahlen, ist nicht erlaubt.

Urlaub dient der Erholung und kann nicht willkürlich abgezogen werden. Der AG soll dafür mal eine Rechtsgrundlage liefern. Die würde ich mir gerne mal ansehen (dazu wird es aber mangels Grundlage nicht kommen).

Dein Sohn hat Anspruch auf seinen Urlaub. Wie lange lernt Dein Sohn schon dort? Ist er noch in der Probezeit?

wenn nicht wie soll er sich jetzt verhalten?

Er kann doch mal nachfragen wo das gesetzlich geregelt ist, dass für Fehler oder Nachlässigkeit einfach willkürlich Urlaubstage abgezogen werden. Ich vermute mal, man wird ihm gar nicht oder nur ausweichend antworten. Wenn er nicht mehr in der Probezeit ist, kann er seinen ihm zustehenden Urlaub auch gerichtlich einklagen. Da würde ich mich aber vorher besser bei der zuständigen Kammer (z.B. IHK) melden und die Sache schildern. Man wird ihm dort auch evtl. helfen einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden.

Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, soll Dein Sohn dort unbedingt mal vorsprechen.

Ich denke mal nicht das es rechtens ist einfach den Urlaub ab zu ziehen. Da sollte mal ein Gespräch mit dem Meister geführt werden wenn sich das nicht in Grenzen hält. Kann auch gut vorkommen das nach so einem Gesrpäch noch alles schlimmer wird..

Zunächst einmal können keine Fehlzeiten vom Urlaub abgezogen werden - und wegen fehlender Stundenzettel kann erst recht nichts vom Urlaub abgezogen werden - dieser dient der Erholung - die Urlaubstage sind sofort schriftlich wieder einzufordern; ggf. sind sie gerichtlich geltend zu machen.

Wenn ich das richtig verstehe, hat der Sohn ja nicht unentschuldigt gefehlt sondern er wurde ja in der Zeit ausgebildet - daher ist auch die Vergütung voll zu zahlen (ob mit oder ohne Stundennachweise), das ist völlig egal.

In Zukunft sollte er aber die verlangten Arbeitszeitnachweise fristgerecht abgeben - das erspart einem hinterher Ärger.

Ich halte das für einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen, daß umgehend die IHK oder Handwerkskammer über den Sachverhalt informiert werden sollte.

Hi.

das fehlen der stundenzettel ist nicht in ordnung . Und ja der Betrieb hat die Möglichkeit die Fehlenden Stunden beim Urlaub abzuziehen leider.

Wie alt ist dein Sohn? Sollte er jünger als 18 sein dann redet mit dem Ausbildungsleiter .Er kann euch helfen aber nicht länger warten sonst verfällt der Anspruch.

War bei meiner Tochter genauso.

Lg.

Ich würde auf jeden Fall mit dem Ausbildner bzw. Chef sprechen. Wenn die Arbeitszeiten nicht nachgewiesen werden können, dann kann der Arbeitgeber diese wirklich vom Urlaub abziehen.. Dein Sohn hätte bereits letztes Mal ein Gespräch suchen sollen, dann hätten sich diese Probleme vielleicht schon längst erledigt. Aber fragen kostet ja nichts!