Abzocke bei Beitragsservice?

1 Antwort

Wenn deine Mutter befreit war, bist du mitbefreit bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahrs, wenn du mit ihr in derselben Wohnung wohnst. Da es ja für die Befreiung deiner Mutter sicher einen Befreiungsbescheid gibt, kannst du damit und deiner Meldebescheinigung beweisen, dass dir auch die Befreiung zusteht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung