Abtretungserklärung, einmalig oder mehrmals?

3 Antworten

Eine Abtretungserklärung wird ansich nur benötigt, damit eine zugelassene Pflegeeinrichtung z. B. ambul. Pflegedienst, die Leistungen der zusätzlichen Entlastungsleistungen n. § 45 SGB XI, direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.

Und diese Abtretungserklärung ist, nur einmal zu unterschreiben.

Denn nach den Vorgaben ist diese Abtretung durch den Pflegebedürftigen , jeder zeit widerrufbar.

der Pflegedienst jedoch muss bei jeder Abrechnung der zusätzlichen Entlastungsleistungen eine Kopie der Abtretungserklärung beilegen.

Erbringt der ambul. PD Kombileistungen, so wird ein sogenanter Leistungsnachweis erstellt. Dort werden die erbrachten Leistungen eingetragen und der Pflegebedürftige unterschreibt diesen Leistungsnachweis mtl.

Es muss jedoch ein Pflegevertrag zwischen PD und Pflegebedürftigen abgeschlossen werden, in dem erklärt wird, dass der Pd über die Kombileistung mit der Pflegekasse abrechnet.

Der Pflegevertrag kann ohne Frist vom Pflegebedürftigen gekündet werden. Der PD muss eine Kündigungsfrist von mind. 4 Wochen einhalten.

Grüße von einem GuK, PDL und Pflegeberater

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn im Vertrag einmalig steht, gilt die für immer

alternativ kann man einen Zeitraum ausmachen


Sunnystar86 
Beitragsersteller
 15.09.2019, 13:00

Da steht gar nichts drin

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Idris164  15.09.2019, 13:05
@Sunnystar86

Dann frage nach bevor du unterschreibst,

steht keine Befristung drin, gilt er unbefristet

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Ich stehe auf dem Schlauch. Welcher Anspruch soll da abgetreten werden?

Gegen Pflegeversicherung? Oder geht es um ein Vollmacht? Ist das ein Dauerschuldverhältnis oder ein einmaliger Leistungsaustausch?


Sunnystar86 
Beitragsersteller
 15.09.2019, 13:23

Es geht darum dass der Pflegedienst mit Pflegeversicherung direkt abrechnen darf. Das erfolgt durch eine Abtretungserklärung. Nur wenn kein Zeitraum und so drin steht , gilt es unbefristet?oder nur für den Monat?

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Griesuh  17.09.2019, 10:08

Völlig daneben......

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