!Abschlusszeugnis nachträglich verändern!?
Ein ehemaliger Schüler hatte vor 6 Monaten seinen Abschluss erfolgreich bestanden. Allerdings wurde ihm nach diesen 6 Monaten zugeteilt, dass er doch nicht bestanden hatte, nun wurde sein Zeugnis zurückgezogen und muss die Klasse wiederholen. Die Frage lautet: Darf ein Abschlusszeugnis nach 6 Monaten verändert und zurückgezogen werden?
6 Antworten
Das scheint mir schon ein bisschen komisch. Die können doch nicht erst nach 6 Monaten bemerkt haben, dass da etwas nicht passt. Noten und vor allem Prüfungsnoten und was alles noch zum Abschluss zählt wird im Normalfall genaustens angeschaut, damit alles passt; und dass nicht nur von einer Person. Der Schüler sollte sich wirklich an jemanden wenden der sich damit auskennt, eventuell einen Anwalt oder so.
Weswegen wurde es denn zurückgezogen? Bei uns im Studium steht z. B. auf jeder Klausur drauf, dass die bei einem Täuschungsversuch auch noch nach einigen Jahren für ungültig erklärt werden kann. Ich bin mir grad nicht mehr sicher aber stand das bei den Abschlussklausuren nicht auch irgendwo mit bei?
also soweit ich das mitbekommen habe.
Da würde ich mich Rehtard anschließen und mal einen Anwalt aufsuchen. Ich hätte jetzt gedacht, dass einem keiner mehr was kann, wenn ein Fehler bis zum Abschluss keinem auffällt. Wär aber vermutlich zu einfach gedacht^^
Aber ich hätte auch nicht gedacht, dass sich das nach einigen Monat wirklich nochmal jemand anguckt
Geht nicht so leicht. In dem Fall kann die Schule sogar für Schäden, die dem ehemaligen Schüler dadurch entstehen zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Schüler muss das Zeugnis außerdem nicht einmal zurückgeben.
Der Schüler hat sicherlich das Zeugnis schon einigen Stellen vorgelegt, sich damit beworben usw. Auf Grundlage dieses Zeugnisses hat er vermutlich auch einen Job, eine Ausbildung oder ein Studium bekommen. Das heißt, durch die nachträgliche Änderung können dem Schüler Nachteile entstehen, wofür er allerdings die Schule belangen kann.
Ein Zeugnis kann grundsätzlich wieder einkassiert werden bzw. aufgehoben werden, wenn die Gründe schwerwiegend sind - das Abitur z.B kann noch bis zu 10 Jahren später aberkannt werden, wenn es sich heraustellt, dass in den Prüfungen betrogen worden ist
Da würde ich mich an einen Fachanwalt wenden, das kann so nicht OK sein.
Es war an einer Berfusschule und auf einer Abschlussprüfung wurde ein Fehler entdeckt.