Abonnements günstiger verkaufen haram?

2 Antworten

In den AGBs von Netflix wird wohl nichts davon stehen, dass man seinen Account verticken darf, das schließt der Großteil der Anbieter aus. Der Account ist in der Regel auch nicht dein Besitz sondern der von Netflix und Co. sprich du hast gar kein Anrecht etwas das dir nicht gehört weiterzuverkaufen, dir obliegt nur als Kunde das Recht mit dem zur Verfügung gestellten Account, selbst die Inhalte zu konsumieren. Warum wohl ist u. a. auch Account Sharing untersagt?

Davon ab, wenn man ohne VPN nicht einloggen kann um die Inhalte zu konsumieren, so zahlt man das was man spart doppelt und dreifach an einen guten VPN Anbieter. Das Ganze wäre also sogar einfach nur scheinbar eine Ersparnis, weil ihr sicher nicht offen kommunizieren werdet, dass man eigentlich an der Sache kaum was spart oder sogar draufzahlen muss.

Ja, denn das wäre genauso wenn du einen Dönerstand neben einem anderen Dönerstand eröffnest, und deine Döner um die Hälfte billiger verkaufst als der andere und ihm damit die Gäste/Kunden stiehlst.

Das würdest du an seiner Stelle auch nicht wollen oder ?

Woher ich das weiß:Recherche

Ahmaaad 
Beitragsersteller
 21.02.2024, 19:54

Ja da hast du teilweise recht aber bei deinem Beispiel ist es doch heutzutage so. Das System das die günstiger verkaufen für mehr Kunden usw.

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berloff  21.02.2024, 20:07
@Ahmaaad

Wenn man von den Normalpreisen die sich meistens nur geringfügig bei Anbietern von gleichen Waren unterscheiden nur noch die Hälfte verlangt, ist das Wettbewerbsverzerrung und ist gesetzlich verboten. Sowas darf nur unter bedingten Voraussetzungen und zu bestimmten Zeiten geschehen. Nicht für alle Waren. Sonderangebote gehören da z.B. dazu, oder Auflösungsverkäufe. Wie gesagt, es darf nicht zur Regel werden.

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Ahmaaad 
Beitragsersteller
 21.02.2024, 20:33
@berloff

Aber man verkauft bei den abo Ding nicht 1 zu 1 das selbe was man bei dem normalen Anbieter bekommt. Ich glaube man muss sogar ein neuen Account machen usw. also viel umständlicher als direkt bei zb. Netflix. Deswegen auch der günstige Preis wahrscheinlich. Abgesehen davon wenn man jetzt die abos sagen wir mal nur für 2 Euro oder 1 Euro billiger verkauft ist es dann erlaubt?

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berloff  21.02.2024, 20:46
@Ahmaaad

Wenn du es nicht geschäftlich betreibst und dies eine Ausnahme ist, dann nicht.

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Ahmaaad 
Beitragsersteller
 21.02.2024, 20:50
@berloff

Ich betreibe es allgemein nicht aber theoretisch wäre es dann erlaubt. Aber meine eigentliche Frage war auf die religiöse Sicht bezogen

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berloff  21.02.2024, 20:51
@Ahmaaad

Ja, das habe ich auch so verstanden. Ich habe dir nur die Gestzeslage gleich mitgegeben. Es gilt daher in beiden Fällen.

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