ABO Falle VSR Verlag Service GmbH

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist mir vor über 10 Jahren auch mal passiert (ich glaube nicht, dass die meine Kontodaten hatten - würde ich auch niemals rausgeben - du hoffentlich auch nicht mehr ) - aber sie hatten mich so bequatscht und meinten, es wäre ja so eine Hilfe... blabla... das die hinterher auch ankamen. Hast du einen Wisch mitbekommen? Wenn - dann einfach widerrufen und eine Kopie behalten, via Einschreiben verschicken und zur Not mit einer anwaltlichen Prüfung drohen... ;) Wie alt bist du?


Vanitasmirror 
Beitragsersteller
 14.05.2014, 16:04

Also einen Durchdruck hab ich mitbekommen was ich alles unterschrieben hab etc. Bin 19. Hast du dann so ein Musterschreiben zur dem Thema?

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Beluga0815  14.05.2014, 16:08
@Vanitasmirror

Hinten drauf die AGB? Was steht zum Wiederruf da? Du hast jetzt 14 Tage zeit zu wiederrufen.

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Beluga0815  14.05.2014, 16:20
@Vanitasmirror

Nein - nicht zum nächsten Zeitpunkt kündigen... Du schreibst einen Widerruf und erklärst, dass du diesen Vertrag nicht möchtest. Dann faxt du das alles mit deinen Daten zu denen und hebst den OK-Abschnitt vom Fax auf. Sollte das Abo trotzdem beginnen, dann buche das Geld zurück.

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Beluga0815  14.05.2014, 16:34
@Vanitasmirror

Kannst auch ruhig direkt reinschreiben, dass wenn sie sich nicht an den Widerruf halten, du das Geld zurückbuchen wirst.

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Faxe einen Wiederruf da hin - bitte Fax mit Bestätigung aufheben. Wenn die Abbuchen, zurückbuchen lassen (das machen die max. 2x da es sie Geld kostet)

Könnte sein, dass die dann versuchen zu drohen (inkasso) - nicht reagieren. Erst wenn ein Brief von einem Gericht kommen sollte, musst du dir nen Anwalt nehmen. Dazu sollte es aber nicht kommen....

Für welche Zeitschrift hast du das Abo Abgeschlossen ?

Erstmal Dort anrufen und auf deine "Testzeit" o.Ä. Pledieren.

Falls sie dir Geld Abbuchen - Sofort zurück buchen und auf deren Antwort Reagieren :)

Falls sie dir schreiben das du Sofort bezahlen sollst usw- kannst du ja anmerken das du nicht auf deine Rücktrittspflicht hingewiesen wurdest und möchtest das nun tun -

Ich kann mir aufjedenfall nicht vorstellen das du nun dort festhängst.

Das war keine Gutmütigkeit sondern nur die Unfähigkeit nicht "NEIN" sagen zu können. Sie werden nur die Beträge abbuchen für die Zeitschrift und dafür hast Du ja unterschrieben.