Abitur aberkannt

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Mit welcher Begründung wurde es denn aberkannt? Denn eigentlich kann ein Abitur nur mit stichhaltiger Beweisführung aberkannt werden, das geht sowieso durch mehrere Instanzen.

Solche Sachen sind doch normalerweise mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen, in denen drin steht, wie man dagegen vorgehen kann und in weichem Zeitraum man das tun muss.

Und wenn es unerklärlich ist, woher weißt du dann, dass es illegal ist?

Da die Aberkennung des Abiturs schon ne harte Sache ist, lohnt es sich vielleicht sich von einem Anwalt beraten zu lassen...


derdorfbengel  14.09.2012, 01:11

Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung, richtig.

Die kann auch schon mal fehlen. Wenn die Entscheidung den Charakter eines Verwaltungsakts hat (was hier unstrittig wäre) und es keine Belehrung gäbe, wäre die Frist für das Rechtsmittel grundsätzlich ein Jahr (!)

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Stellas74 
Beitragsersteller
 14.09.2012, 01:18
@derdorfbengel

Ok, danke. Anwalt war natürlich auch meine Idee, aber Geld ist ein Problem. Und ich denke mir, dass es doch Stellen geben muss, an die man sich wenden kann, bevor man zum Anwalt geht, oder?

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derdorfbengel  14.09.2012, 01:24
@Stellas74

Stellen gibt es immer. Ob sie was taugen, ist ne andere Frage

Warum sollen Menschen umsonst für andere arbeiten? Tust Du das? Gibst Du Deine Arbeit auf und gehst in Hartz IV, um als kostenlose Stelle für sie zu arbeiten?

Ich würde die Klage selbst machen, aber das Knowhow hat wohl nicht jeder.

Dafür muss ich ja auch damit leben, dass ein Handwerker eben Geld kostet.

Wenn Du siegst, kann Dir das eh egal sein, denn die Kosten trägt der Verlierer.

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AufDemHolzweg  14.09.2012, 01:42
@Stellas74

Ich würde das mal so sehen:

Wie viel Lohn/Gehalt wird sie wohl in Zukunft dadurch verlieren, dass sie kein Abiturzeugnis mehr beim Arbeitgeber nachweisen kann und erklären muss, warum sie die Schule ohne Abschluss verlassen hat bzw. ihr dieser wieder aberkannt wurde. Oder alternativ wie viel Zeit ihr durch ein Nachholen des Abiturs verloren geht.

Dabei spielt auch eine Rolle, dass ohne Abitur das Studium verwehrt wird.

Ich denke da fallen die Kosten durch die einmalige Beratung (und dann gegebenenfalls Beauftragung) des Rechtsanwalts nicht ins Gewicht.

Außerdem vermute ich, dass man wenn man vor Gericht gewinnt auch die Anwaltskosten erstattet bekommt? Aber ich habe davon keine Ahnung. Das kann ja noch mal ein Fachmann klarstellen.

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derdorfbengel  17.09.2012, 02:41
@AufDemHolzweg

"Außerdem vermute ich, dass man wenn man vor Gericht gewinnt auch die Anwaltskosten erstattet bekommt?"

Auch die muss - in angemessenem Umfang - der Verlierer tragen, wenn das Gericht die Materie nicht für extrem einfach hält.

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Eine Facharbeit, die erst als genügend bewertet wurde (und Voraussetzung zur Zulassung zum Abi ist) wurde nach den Abi-Prüfungen, die sie bestanden hat, nochmal angesehen. Die Lehrerin meinte, dass ihr im Nachhinein aufgefallen ist, dass sie am Thema vorbeigeschrieben ist. Sie hat die Arbeit mit 0 Punkten bewertet und ihr das Abi aberkannt. Am Tag der Zeugnisvergabe.


derdorfbengel  14.09.2012, 01:15

Wenn das tatsächlich den Tatsachen entspricht, dürften Deine Chancen auf Obsiegen sehr gut sein.

Wie schon richtig gesagt wurde, ist die Verbesserung eines Verwaltungsakts (so heisst eine behördliche Entscheidung im Verwaltungsrechtsdeutsch) durch die Behörde einseitig möglich, nicht aber die Verschlechterung.

Wenn Du beide Zeugnisse hast (Beweise), kannst Du frohen Mutes in die Klage gegen die Schulbehörde gehen.

Da kommst Du als Laie aber ohne Anwalt nicht vorwärts.

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Stellas74 
Beitragsersteller
 14.09.2012, 01:23
@derdorfbengel

Gut, danke. Blöd ist, dass sie die Facharbeit nicht in den Händen hat. Sie durfte sie anschauen (mit dem Stempel "genügend") und musste sie wieder abgeben. Es gibt aber Zeugen.

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derdorfbengel  17.09.2012, 02:45
@Stellas74

Sie würde nicht gegen die Facharbeit klagen, sondern gegen das Zeugnis, das sie sicherlich erhalten hat.

sobald sie das tut, hätte sie im Rahmen der Klage auch ein Recht auf Akteneinsicht.

Dad gilt bei jeder Klage gegen jede Behörde und auch für Schulen.

Genaueres erklärt ihr ihr Rechtsanwalt.

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LanaXX  14.09.2012, 01:08

Nicht ernsthaft, oder? Der Lehrerin sollte ihr Abi aberkannt werden.... Bei uns war es so, dass Noten nur zum Guten verändert werden konnten - es sei denn es ist rausgekommen, dass es sich um ein Plagiat handelt o.ä. Steht so etwas vielleicht in der Schulordnung? Leider weiß ich ansonsten auch nicht, wie man da am besten vorgeht :(. Viel Erfolg jedenfalls!

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Unerklärlich ist Verwaltungshandeln eher selten, da es üblicherweise mit begründeten Bescheiden ausgesprochen wird.

Da Du nicht sagst, was der Hintergrund ist und warum es angeblich illegal ist, kann man Dir nichts sagen, als was Du sowieso schon wissen müsstest: der Experte, den Du im Telefonbuch suchen müsstest, heisst Rechtsanwalt.

(Dem musst Du aber schon mehr vorlegen, wenn er was Gehaltvolles sagen soll).


Stellas74 
Beitragsersteller
 14.09.2012, 01:10

Ich habs doch beschrieben, schau bitte im Verlauf.

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Da dies ein Verwaltungsakt ist kann sie dagegen Widerspruch einlegen. Ergeht dann eine negativer Widerspruchsbescheid , kann sie Klage vor dem Verwaltunggericht erheben. Wurde ein Rechtsmittel versäumt kann sie Widereinsetzung in den vorherigen Stand und gleichzeitig Widerspruch bei der aberkennende Stelle einlegen.