Abgemeldetes Auto steht auf der Strasse - Wer sorgt für die Beseitigung?
Um es noch etwas komplizierter zu machen: der Parkplatz ist zwar öffentlich zugänglich, gehört aber zum Grundstück einer Eigentümergemeinschaft. Wird die Polizei, bzw. das Ordnungsamt von sich aus Tätig ?
Halter ist unbekannt, es wird aber von einem bekannten Junkie als Lager benutzt.
Was macht die Polizei, wenn man sie darauf aufmerksam macht ?
Wenn die Grundstückseigentümer den Abschlepper bestellen, zahlen sie die Rechnung. Und nicht nur das: wahrscheinlich darf der Schrotthaufen auch nicht beseitigt werden und wird Stellkosten verursachen.
Welches Risiko hätte man, wenn man es einfach beseitigen lässt ? Wert eines 25 Jahren alten Renault Clio ohne Zulassung kann man leicht verkraften, abgesehen davon, dass der Besitzer wohl kaum zur Polizei gehen wird.
6 Antworten
Man könnte das Auto umsetzen. Entweder selbst mit Rangierwagenhebern und ein paar kräftigen Kerlen.
Oder man investiert das Geld für einen Abschlepper der das für euch macht (das kann auch eine kleine Autowerkstatt machen, die einen Abschleppanhänger hat)
Dann lasst ihr das Auto einfach ein paar Meter weiter auf öffentlichem Raum abstellen und gut. Den Rest macht dann das Ordnungsamt.
Die Polizei wird von sich aus nicht aktiv, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Die Eigentümergemeinschaft kann das Wrack beseitigen lassen, mit den bereits geschilderten Problemen.
Ihr könnt aber sehr wohl eine Strafanzeige stellen. Die Polizei muss dann den letzten Halter anhand der Fahrgestellnummer ermitteln. Den müsst Ihr dann verklagen.
Wenn das Auto auf einer öffentlichen Straße steht, informiert Polizei bzw. Ordungsamt und fertig.
Solange es sich auf Privatgrund befindet, ist das Sache der Eigentümergemeinschaft. Die muss sich darauf verständigen, was getan werden soll. Entfernen lassen, kostet erst einmal die das Geld.
Die Kosten muss der Eigentümer tragen. Dieser kann anhand der Rahmennummer ermittelt werden. Das geht natürlich nur über die Behörden.
Das glaube ich nicht. Auch das Ordnungsamt wird die Kosten auf den Grundstückseigentümer abwälzen.
Stichwort: Zustandsstörer
Da wird nichts zu holen sein. Der Abschlepper wird abrr nur tätig wenn ein Auftraggeber die Kosten übernimmt. Da macht es einen Unterschied, ob das der Grundstückseigentümer ist oder das Ordnungsamt.