Abgaben ans Jugendamt über 18?
Hallo, ich bin heute 18 geworden und wohne noch in der Jugendhilfe. Meine frage ist nun, wenn ich einen teilzeitjob mache, ob ich dann etwas ans Jugendamt zahlen muss und wenn ja wie funktioniert das. Muss ich das überweisen oder wird es abgezogen? Kennt sich jemand aus?
3 Antworten
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Ja, du solltest dich darauf einstellen, dass bis zu 25% deines Einkommens eingefordert werden. Dafür erhältst du weiterhin weiter kostenlos Unterkunft, Schulmaterialien, Essen, Taschengeld etc.
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Lieber Hermanngustav,
ich habe eine sachliche und richtige Antwort geliefert: Das Jugendamt kann bis zum 25% des Gehalts des Fragestellers einfordern.
Die Frage, ob ich das richtig finde, war überhaupt nicht gestellt. Ich habe nur ganz nüchtern die aktuelle Gesetzeslage dargestellt. Hier gibt es keine unterschiedlichen "Meinungen".
Meinungen gibt es zu dem Thema, ob es fair ist, dass sich junge Volljährige an ihren Lebenserhaltungskosten beteiligen müssen. Darüber kann man diskutieren.
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Mein Einwand bezog sich mehr auf die Begründung für die 25 % ("...Dafür erhältst du weiterhin weiter kostenlos Unterkunft, Schulmaterialien, Essen, Taschengeld etc. ...").
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Nach aktueller Gesetzeslage können bis zu 25 % des Verdienstes gefordert werden. Du musst den Kostenträger (ich gehe davon aus, dass das das Jugendamt ist) über deinen Versienst informieren. Dabei solltest du auch gleich argumentieren, dass du dir eine eigene Existenz aufbauen möchtest und daher eine finanzielle Grundlage benötigtst und dann darum bitten, dass man auf die Forderung eines Kostenbeitrags verzichtet. Ggf. können dich die Careleaver (https://www.careleaver.de/) beraten.
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da sollest du im JA anrufen. Aber ja, du wirst dich beteiligen müssen. Denn du bekommst ja Essen, Heizung, ein Zimmer etc gestellt, und man kann von dir erwarten, dass du einen Anteil bezahlst.
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Das sehe ich anders. Zunächst einmal sind die Eltern - auch über die Volljährigkeit hinaus - dafür Verantwortlich, Essen, Heizung, ein Zimmer etc. zur Verfügung zu stellen. Zurzeit wird auch über eine Änderung des Gesetzes beraten: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/abschaffung-kostenheranziehung-kjh-199758
Das sehe ich anders. Zunächst einmal sind die Eltern - auch über die Volljährigkeit hinaus - dafür Verantwortlich, Unterkunft, Schulmaterialien, Essen, Taschengeld zur Verfügung zu stellen. Zurzeit wird auch über eine Änderung des Gesetzes beraten: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/abschaffung-kostenheranziehung-kjh-199758