Abführmittel in Essen?

7 Antworten

also Du kannst ja mit dem Vorsatz, dass DU das später mit dem Abführmittel essen möchtest, welches reintun. Wenn sich dann jemand dran vergreift, ist das nicht vorsätzlich und auch nicht fahrlässig, es war ja DEIN Essen :)

Zweite Möglichkeit, Du kaufst Dir einen kleinen Kühlschrank und lagerst Deine Lebensmittel in Deinem abgeschlossenen Zimmer in Deinem Kühlschrank.

Der Hinweis auf "Migrantische Mitbewohner" ist unnötig und hat auch nichts mit der Sache zu tun. Woher weißt du denn, dass sie es sind? Weil "die" klauen ja eh alle?

Schon mal mit Reden versucht?

Ansonsten packe deine Dinge in dein Zimmer und schließ ab! Oder zieh aus.

Deine Idee ist im übrigen unterste Schublade! Und ob es strafrechtlich relevant ist, wirst du merken, wenn Jemand zu schaden kommt und du als Täter überführt wirst.


Draven675 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:20

Spreche nur tstsachen an. Kann ja auch nichts für das es wiedermal nen Migranten war lol

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Kessie1  29.01.2024, 13:36
@Draven675
Spreche nur tstsachen an. Kann ja auch nichts für das es wiedermal nen Migranten war lol

Ob das eine Tatsache ist, sei mal dahin gestellt. Denn du solltest nicht deine getätigte Aussage, die nicht zu überprüfen ist, mit einer Tatsache gleichsetzen.

Aber deine Intention hinter der Frage ist nun deutlich erkennbar!

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Draven675 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:19

Klauen ist auch unterste Schublade

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Kessie1  29.01.2024, 13:20
@Draven675

Und Selbstjustiz steht dennoch nicht zur Debatte!

Nur stellt sich dennoch die Frage, warum du explizit Migranten erwähnst und was die Intention eigentlich hinter der Frage ist, wo du doch seit Jahren mit verschiedenen klauenden Ausländern in WGs lebst...

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Draven675 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:30
@Kessie1

Wenn erwähnt wird deutscher Täter reagierst du dann auch so drauf ?

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Kessie1  29.01.2024, 13:30
@Draven675

Ja, denn die Nationalität ist bei der Story völlig unerheblich!

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Draven675 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:32
@Kessie1

Für mich nicht. Bin Kommunal Politiker der afd

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Kessie1  29.01.2024, 13:34
@Draven675

Das ist dein persönliches Problem! Macht deine Story auch nicht glaubwürdiger. Denn wer angeblich Jahre in WGs wohnt und mit so einer Frage um die Ecke kommt... Aber ok.

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Es ist Körperverletzung. Aber das lässt sich nicht beweisen. In einem solchem Fall ist aber vielleicht eine Videoüberwachung zwecks Diebstahlsbeweissicherung erlaubt. Musst Dich vorher diesbezüglich bei der Polizei erkundigen.

Legal nicht, aber wenn nur du davon weißt, wird es keiner merken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Es wird Berge versetzen und Sätze verbergen.

Kessie1  29.01.2024, 13:42

Der Geschädigte wird es merken! Und wen der eine allergische Reaktion zeigt oder durch eine Überdosierung gesundheitliche Schäden davon trägt, möchtest du sicherlich nicht die Verantwortung übernehmen für deinen Rat der Selbstjustiz, oder?

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NEIN. Nimm dir eine eigene Wohnung.


Draven675 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:30

Kann max 1000. Für be wohnung aus geben und in sttg Innenstadt schwierig

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