Ab wie viel Jahren haben die Ärzte gegenüber den Eltern Schweigepflicht?

6 Antworten


Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des

Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheim-
nis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Ein-
zelfalles.



https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf




Tamtamy  27.01.2017, 20:45

Gute und zutreffende Antwort!

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Worum gehts denn und wie alt bist du denn?

Sonst geh doch einfach alleine zum arzt wenn das möglich ist

Ab 15 Jahren hast du (in Deutschland) ein Anrecht darauf, dass der Arzt, bzw.
Psychotherapeut Stillschweigen bewahrt gegenüber den Eltern, sofern nicht eine gravierende Entscheidung (z.B. größere Operation, konkrete Suizidgefährdung) vorliegt.


Tamtamy  03.03.2017, 22:28

Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein normaler Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

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Egal ab welchem Alter wenn du deinen Ärzten sagst dass deine Eltern das nicht wissen sollen dann dürfen die es nicht weiter sagen


BellaBoo  27.01.2017, 20:40

Stimmt nicht...siehe Tamtamy...das ist die richtige Antwort

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xoxochimine  27.01.2017, 20:41

Also ich habe meinem Arzt damals mit 12 schon gesagt dass meine Mom das nicht wissen soll und er meinte alles was in diesem Raum gesagt wird bleibt in diesem Raum

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Tamtamy  27.01.2017, 20:44
@xoxochimine

Das war dann das Einverständnis deines Arztes, aber nicht die gesetzliche Situation.

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xoxochimine  27.01.2017, 20:45

Wenn man aber mit dem Arzt redet sagt der hundertprozentig nicht nein

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Auch Minderjährige können Privatgeheimnisse gegenüber ihren Eltern haben, erzählen sie diese dem Arzt im Vertrauen, gilt die ärztliche Schweigepflicht ab dem 15. Lebensjahr. Bei unter 15 jährigen geht der Gesetzgeber davon aus das der Minderjährige noch keine Entscheidungsfähigkeit besitzt, daher darf der Arzt bis zum Alter von 15 Jahren die Eltern uneingeschränkt benachtichtigen. Ausnahmen sind ärztliche Maßmahmen, für die bis zum vollendeten 18. Lebensjahr das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraussetzen, zum Beispiel operative Eingriffe. In diesem Fall dürfen und müssen die Eltern über den Grund der beabsichtigten Maßnahme, deren mögliche Gefahren und Komplikationen und ähnliches aufgeklärt werden.