Ab wieviel Jahren darf man Ratten kaufen?

5 Antworten

"Kauf von Tieren:

Beim Kauf von Tieren gilt das Tierschutzgesetz § 11 c:

1) Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere (Mäuse, Ratten, Katzen, Hunde etc.) an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgeben werden.

2) Ansonsten gelten die Vorschriften für Verträge beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger.

(...)

Minderjährige von 7-17 Jahren: beschränkt geschäftsfähig

Minderjährige dürfen Verträge abschließen, jedoch ist folgendes zu beachten (§ 106 BGB ff):

Rechtlich vorteilhafte Verträge
die für Minderjährige weder einen
Rechtsverlust noch eine Verpflichtung zur Folge haben, werden auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam (z.B. Schenkung ohne Auflagen).

Rechtlich nachteilige Verträge
die Minderjährigen
- Verpflichtungen (Kaufpreis ist zu zahlen) aufbürden oder
- einen Rechtsverlust herbeiführen (Übereignung einer Sache), bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
- Zustimmung vor Abschluss = Einwilligung
- Zustimmung nach Abschluss = Genehmigung

Beispiel:
Sind die Eltern mit dem Kauf einer Sache einverstanden (= Einwilligung), so wird der Vertrag sofort wirksam.
Sind diese vor dem Kauf nicht gefragt worden, so wird der Vertrag erst wirksam, wenn sie zustimmen (= Genehmigung).
Sie können aber auch die Genehmigung verweigern. Dann ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam geworden und eine gekaufte Sache muss zurückgenommen werden (der Taschengeldparagraph ist aber zu beachten)!

Der Taschengeldparagraph

Durch den sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) sollen Massengeschäfte des täglichen Lebens für alle Vertragspartner leichter gestaltet werden. Ein ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag von Minderjährigen gilt von Anfang an als wirksam, wenn die Leistung mit Mitteln bewirkt wird, die ihm zu diesem Zwecke (z.B. Kleidergeld) oder zur freien Verfügung (= Taschengeld) von den Eltern oder mit deren Zustimmung von einem Dritten (z.B. Geld von der Oma) überlassen wurden.
Kauft ein Minderjähriger vom Taschengeld aber einen Gegenstand von dem er weiß, dass die Eltern nicht einverstanden sind (z.B. eine Softairwaffe), so ist dieser Vertrag nicht wirksam.

Verträge (Käufe), die das Taschengeld eines Monats deutlich überschreiten und nicht von "Sonderzahlungen" bestritten werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Eltern.
Verkäuferinnen und Verkäufer haben grundsätzlich keinen Vertrauensschutz, der Schutz der Minderjährigen geht immer vor."

http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendschutz_vertraege.pdf

Also, da du 17 bist, dürftest du sie kaufen - wenn deine Eltern zustimmen.
Du brauchst eine Zustimmung, da Ratten eine Verpflichtung zur Folge haben (ohne die, bräuchtest du keine Zustimmung der Eltern. Aber du musst ja für die Ratten sorgen und bist dann für sie verantwortlich, du hast eine Verpflichtung ihnen gegenüber).

Da deine Eltern scheinbar eh zustimmen, weiß ich gerade nicht, wo das Problem liegt -> "Laut Ihnen heißt es solange ich mich selbst um alles kümmere ist alles gut."

Und ich finde es gut, das du die Ratten vor dem Tod retten möchtest.

- Haru


HARUMIN  07.10.2015, 15:05

Gerne. Und da du jetzt Ratten hast viel Spaß mit den Kleinen.
Und schau mal auf diebrain (falls du die Seite nicht schon kennst), bei irgendwelchen Fragen (bezüglich Nagern/Ratten) hat diebrain zu 99% eine Antwort. Für die 1% gibt es ja noch Google oder GuteFrage.

http://www.diebrain.de

Und schön, das alles geklappt hat und für die beiden nicht das letzte Stündlein geschlagen hat. :o)

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HARUMIN  07.10.2015, 13:43

Ich denke nicht, dass das "Ende" beim Kauf relevant ist, da du die Ratte noch lebendig kaufen würdest.
In dem Fall (wenn sie zwecks Lebendfutter gekauft werden würde) bist du trotzdem für sie zuständig und hast noch eine Verantwortung für sie, bis sie zum Beispiel im Terrarium bei der Schlange landet.
Mit dem Tod endet die "Verantwortungspflicht", denn, für was hättest du eine Verantwortung, wenn sie tot wäre?

Anders sähe es vielleicht aus, wenn sie schon tot wäre und es wirklich 100% eindeutig ist, das sie als Futter für ein anderes Tier dient.

Aber das ist nur laut nachgedacht. Wie die rechtliche Lage da aussieht, weiß ich nicht. Ich schätze allerdings, dass das "Ende" oder das "Ziel" bei "typischen Futtertieren" wie Ratten oder Mäuse wirklich nicht relevant ist.
Beim Tierschutzgesetz § 11 c geht es vermutlich nur darum, das keine Kinder (die die Tiere letztlich ggf. nur quälen) die Tiere kaufen, sondern erwachsene Personen, die (hoffentlich) Ahnung haben und die nicht aus Langeweile kaufen.
Verstehst du, worauf ich hinaus will?

Tiere gelten (leider) noch als "Sachen" vor dem Gesetz. Da wird nicht so explizit auf den Anschaffungsgrund geachtet. Oder auf überhaupt irgendwas ...

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wolf37773 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 14:54
@HARUMIN

Ja hab dich verstanden. Ich hatte mir bei der Frage nur überlegt, dass der Verkäufer eventuell dann Gläubiger wäre und somit die Verantwortung auf mich zurückfällt wenn man diesbezüglich die Unwahrheit sagt. Ich habe mir gedacht, dass das die Hemmschwelle des Verkäufers vielleicht senkt.

Ich war soeben bei dem Züchter (Im Hinterkopf die Paragraphen) und habe die beiden letzten Rattis einfach so bekommen. Ich war ziemlich überrascht als ich draußen war und ich realisiert habe wie leicht ich Sie bekommen habe. In meinen Augen zählen Tiere nicht als Ding sondern als Lebewesen. Daher fand ich das jetzt schon irgendwie zu leicht, zumal es bestimmt auch Jugendliche gibt die die dann quälen oder derartiges. Ich wurde nicht einmal nach meinem Ausweis oder sonstigem gefragt...

Aber nun gut mein Ziel die vor dem Tot zu bewahren ist erst einmal erreicht. Vielen Dank für die Unterstützung ganz besonderst von dir HARUMIN. :)

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HARUMIN  07.10.2015, 11:00

Es dürfte eigentlich kein Problem werden, da viele da nicht drauf achten. Gerade wenn du in zwei Monaten volljährig und somit voll Geschäftsfähig wirst.

Und nein, man kann sich nie genug vorbereiten. Siehe das andere Kommentar unter deiner Frage ("Hab mir mit 14 Meerschweinchen gekauft, gab dann bisschen Ärger...").
Es ist gut, das du dir auch Gedanken über die rechtliche Lage machst. Machen nicht viele "Kinder/Jugendliche" (unter die du ja noch fällst), aber das bezieht sich meist auf 10-15 Jährige.

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wolf37773 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 11:54
@HARUMIN

Ok das ist lieb danke. :) Werde dann sagen wies geklappt hat :)

Gibt es eigentlich Gesetzliche Unterschiede, wenn ich mir eine Ratte mit dem Ziel kaufe Sie als Haustier zu halten oder ich Sie als Futterratte kaufen möchte? Theoretisch würde ja kein für mich nachteiliger Vertrag entstehen wenn ich Sie als Futterratte kaufen würde. Somit wäre das doch dann alles wieder rechtlich oder übersehe ich da was?

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wolf37773 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 10:47

Ist schlecht zu erklären aber Sie haben mit mir eine Wette laufen. Diese besagt das ich Tiere halten darf sofern ich meine Eltern in keinster weise damit "nerve". Sie darum zu bitten mit mir zu kommen oder mir einen Brief zu schreiben fällt leider unter diese Kategorie daher versuche ich ein Schlupfloch im Gesetzestext zu suchen. Diesbezüglich werde ich mich wohl in der Hoffnung darauf klammern, dass der Züchter nicht jegliche andere Paragraphen kennt die wiederum dagegen sprechen. Vielleicht ist meine ganze Vorbereitung auch unnötig und er verkauft Sie mir auch so, ich bin allerdings gerne auf alles vorbereitet und somit dann darauf aus zu überzeugen (falls nötig) :)

Ich werde daher dann wahrscheinlich auf §10 vom Tierschutzgesetz und den Taschengeldparagraphen beruhen- sollte es soweit kommen...

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Hi Wolf,

deine Ratten hast du ja schon, bitte kontrollier noch einmal das Geschlecht. Viele Futterrattenzüchter lassen einfach beide Geschlechter ohne Trennung zusammen sitzen. Falls du Weibchen hast, achte auch auf eine Schwangerschaftsquarantäne.

Deine Freundin kann Ratten in den großen Foren finden, oft werden diese auch weitere Strecken gebracht, ansonsten lohnt sich aber auch die Fahrt, falls es wirklich ein guter Züchter ist, wie man diesen erkennt, findet ihr hier:

http://farbrattengenetik.de.tl/

Ansonsten eignen sich diese Seiten zur Rattensuche:

rattenfreunde-nuernberg.de

das-tierhausi.de

muenchner-notfelle.de

rattennothilfe.de

ratten-in-not.de

ratten-asyl.de

pseudoerbse.de/rattigesnordhessen

rat-nose.de/notfaelle.htm

Außerdem kannst du dich in den üblichen Rattenforen einmal nach Notfallvermittlern für deine Region umhören:

rattenforum.de

ratteneck.eu

rattentreffpunkt.de

rattenzauber.de

ratten-notfall-vermittlungshilfe.npage.de/

rattenbande.com

vdrd.de

Wenn du zu Hause wohnst können deine Eltern entscheiden aber wenn du eine eigene Wohnung hast und dich kümmerst dann ist das denke ich mein Problem .


HARUMIN  07.10.2015, 10:46

Ich bezweifle das, nur weil der Fragesteller eventuell ausgezogen ist, alles kaufen kann, was er möchte. Schließlich ist er trotzdem noch Minderjährig.

Die Zustimmung der Eltern brauch man soweit ich weiß trotzdem, egal wo man wohnt, so lange man u.18 ist.

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Klar darfst du das ich habe mir mal mit 14 zwei Meerschweinchen gekauft bei einem Züchter.. gab zwar ein bisschen Ärger aber so lange der Züchter ja sagt ist es doch ok. Der will doch nur sein Geld ich glaube nicht das er sagt " ne ich gebe dir keine Ratten weil du noch nicht 18 bist!"


HARUMIN  07.10.2015, 10:42

"Beim Kauf von Tieren gilt das Tierschutzgesetz § 11 c:

1) Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere (Mäuse, Ratten, Katzen, Hunde etc.) an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgeben werden."

Laut dem Paragraphen hat sich "dein" Züchter strafbar gemacht.
Ihr habt Glück gehabt, wenn es nur ein "bisschen Ärger" gab. Wäre es nach mir gegangen, hätte es mächtig Ärger gegeben...

Und nicht jeder Züchter "will doch eh nur Geld". So ein "Züchter", der nur Geld will und dafür gesetzliche Vorgaben missachtet, darf mal schnell selber sehr viel Geld abdrücken, wenn er erwischt wird.

"ich glaube nicht das er sagt " ne ich gebe dir keine Ratten weil du noch nicht 18 bist!""
Und doch, das kann der Züchter sagen. Nur sehr viele denken da nicht dran (oder wollen da nicht dran denken), da Kinder sehr oft älter aussehen und viele sich damit "sicher fühlen".
Wie oft wird berichtet, das Kinder u.14 Alkohol, Zigaretten und Energy-Drinks kaufen können, obwohl sie das in dem Alter noch gar nicht dürfen?

Also schreib nicht einfach "Klar darfst du", so einfach ist das nämlich alles nicht.

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Sollte doch kein Problem sein. Bist doch gut vorbereitet. Ratten kann man sehr gut privat kaufen. Einfach mal bei Kleinanzeigen oder in Ratten-Foren suchen :)


HARUMIN  07.10.2015, 10:56

Kleinanzeigen? Da muss man höllisch aufpassen.

Außerdem (ich schätze du meinst eBay Kleinanzeigen) ist eBay erst ab 18 - warum sollte eBay Kleinanzeigen schon ab 17 o.ä. sein? Nur weil es da zu 100% "privat" ist?
Man muss (voll) Geschäftsfähig sein.
Darum geht es. Wenn jemand u.18 da etwas kauft, gilt das gleiche, als ob man es am Kiosk um die Ecke gekauft hätte.
Kinder/Jugendliche haben bei eBay nichts zu suchen, da es (wie gesagt) ab 18 ist. Sollte ein Kind da etwas gekauft haben, ohne Zustimmung der Eltern, ist der Vertrag unwirksam. Er würde nur wirksam werden, wenn die Eltern im Nachhinein doch noch zustimmen (was aber die wenigsten machen).
Und rausbekommen würden sie (die Eltern) es irgendwann. Spätestens beim nächsten Konto-Auszug.

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