Ab wie viel Jahren ist ein feuerzeug?

4 Antworten

Ein direktes Gesetz für den Verkauf von Feuerzeugen gibt es nur in Bayern.

Dort ist es Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren nicht erlaubt, Streichhölzer und Feuerzeuge zu kaufen. (VVB, § 6 Absatz 1).

Um sich allerdings vor Regressansprüchen zu schützen, verkaufen einige Märkte Feuerzeuge z.T. erst ab 14, 16 oder eben erst 18 Jahren. Dabei ist es egal, ob das in Bayern oder z.B. in Niedersachsen ist.

Wenn der Händler, also in dem Fall der Supermarkt, das für sich festgelegt hat, dass der Verkauf von Feuerzeugen erst ab 18 Jahren stattfinden darf, dann muss sich der/die Verkäufer/in daran halten.

Hat die Verkäuferin Zweifel daran, dass du das entsprechende Alter hast, darf er/sie deinen Ausweis verlangen. Hast du keinen mit oder ein anderes vergleichbares Ausweisdokument wie Führerschein o.ä., darfst du in diesem Fall kein Feuerzeug erwerben.

So ist es z.B. auch bei Zigaretten oder Alkohol. Hast du nichts mit, womit du dich ausweisen kannst, bleibt die Ware beim Händler.

In Bayern ist es unter 12 gesetzlich verboten - die anderen Bundesländer haben dazu kein Gesetz - ABER jeder Händler kann das selbst festlegen!

Gleiches gilt für Energiedrinks - bekommst du auch oft erst ab 16 obwohl es kein Gesetz ist

Wenn der Laden Sie dir nicht verkaufen will weil du unter 18 bist dann gilt das auch wenn das Gesetz es theoretisch erlauben würde.

Können auch unter 18 Jahren erworben werden, aber kein Händler ist verpflichtet, dir sie zu verkaufen.