Ab wie viel Jahren darf ich in Begleitung blinkern?
Ich bin 13 und möchte mit bekannten, die erwachsen sind raubfische angeln, darf ich das im rhein
3 Antworten
Grundsätzlich darfst du ohne die erforderlichen Erlaubnisscheine (z.B. Prüfungszeugnis etc.), bis auf ganz wenige Ausnahmen, überhaupt nicht angeln; Blinkern ist eine Angelart, also darfst du nicht blinkern.
Du brauchst einen Jugendfischerreischein und einen Erwachsenen Angler (der mit dir Verwandt sein muss) wenn du noch nicht über 18 bist.
Es muss kein erwachsener Verwandter sein! Es muss ein Erwachsener mit erfolgreich abgelegter Anglerprüfung sein.
Vor allem brauchst du einen (Jugend-)Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein. Ohne die darfst du weder blinkern, noch sonstwie Fische fangen.
Hättest du beides, würdest du diese Frage nicht stellen müssen!!
"......Einen erwachsenen Angler (der mit Dir verwandt sein muss)..."
-Ich weiß ja nicht, wo Du das gelesen hast, aber ich unterstelle, dass das Blödsinn ist. oder Dir hat jemand einen riesen Bären aufgebunden. 😂😂😂😂
Die Gesetze, in denen ich geschaut hab, sprechen nicht in einer Silbe von der Notwendigkeit einer Verwandtschaft