Ab welchem Alter darf/kann das Kind beim Umgangsrecht mitentscheiden?
.. nicht ob ja oder nein, sondern die Besuchstermine selbst ausmachen.
Bei uns gibt es sicher es manche Eckdaten im Jahr, die könnte man als Eltern festlegen, bei den Wochenenden und genaue Uhrzeit allerdings tue ich mich als Mutter sehr schwer.
Letzte Jahre z.B.: Da der Vater die Termine fürs ganze Jahr im voraus festlegen möchte, musste ich eine Schablone 1/2Ferien und jeder 2. Wochenende akzeptieren. Möchte das Kind es lieber absagen oder schieben, wird gesagt "mama und papa haben es so entschieden, du musst!" Würde ich etwas ändern wollen, geht's selbstverständlich auch nicht.
Ich schreibe hier erstmal bewusst nicht wie alt mein Kind ist. Dass man Kleinkinder es nicht zumuten kann, ist es klar.
Bin sehr auf Antworte gespannt. Gesetz? Erfahrungswerte?
4 Antworten
Je älter das minderjährige Kind ist, desto eher wird das Gericht den Willen des Kindes miteinbeziehen.
Ab etwa 12 Jahren wird in der Regel angenommen, dass Kinder die Reife besitzen, auch eigenständige, stabile Entscheidungen zu treffen.
Verschiedene Einflüsse spielen für die Beurteilung eine Rolle:
- Alter und Reife des Kindes
- Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes
- Grad der Vertrautheit zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil
- Entfernung zwischen den Wohnorten
- Berufliche und persönliche Lebenssituation der Eltern
schau mal hier:
Gesetze gibt es da keine und auch vor Gericht Word der Umgang immer wieder den verändertem Leben der Kinder angepasst.
So ab 12-14 wird der Wunsch des Kindes maßgeblich.
Und wenn kein Zwangsgeld im richterlichen Beschluß vorhanden ist, dann kann sich das Kind schon sehr viel früher wehren.
Dafür muss aber klar sein, dass das Kind nicht aus einem Loyalitätskonflikt heraus den Umgang zu einem Elternteil ändern will.
Ich habe gerade gelesen, dass die Kinder 3 und 6 sind.
Im besten Loyalitätskonfliktalter.
Hier muss die Mutter zwingend auf die Kinder einwirken, dass sie gerne zum Vater gehen wollen.
Die Kinder denken, der Mutter geht es schlecht, wenn sie zum Vater gehen.
Kinder spüren auch das leiseste Missfallen darüber, dass die Mutter eine gute Beziehung zum Vater der Kinder nicht gerne sieht.
Ab welchem Alter darf/kann das Kind beim Umgangsrecht mitentscheiden?
Wenn das Kind den Wunsch hat den anderen Elternteil über die "normalen" Umgangszeiten hinaus sehen zu wollen und es zeitlich und technisch machbar ist.
Wenn ein fünfjähriges Kind also gerne noch zu Papa möchte und es ist kein Problem mal eben vorbei zu fahren (und er hat Zeit), dann darf man es auch gerne machen.
Allerdings setzt dies auch voraus, dass die Eltern sich wie Eltern benehmen und gerne die Wünsche der Kinder berücksichtigen.
Und je älter und selbstständiger das Kind wird, desto weniger sollte man sich verschließen. Denn ein 12 jähriger kann dann auch schon mal alleine mit dem Bus hin fahren und der Papa bringt das Kind zum Abendbrot zurück. Oder man nimmt insofern Rücksicht, dass man sich nicht mit starren Regelungen herum schlägt, sondern einfach flexibel im Umgang bleibt.
Und wenn das Kind außer der Reihe mal beim anderen Elternteil übernachten möchte, dann ist es halt so...
Aber selten klappt es auch unkompliziert. Klar muss man auch für sich selbst planen können. Und wenn das Kind die halben Ferien kommt, dann kann man entsprechend seinen Urlaub planen. Aber wenn es sich z.B. ums Wochenende handelt und das Kind hat gerade dann einen Kindergeburtstag wo es gerne hin wollen würde, dann finde ich es persönlich nicht in Ordnung, wenn man dann das Kind "zwingt" weil die Erwachsenen es ja so festgelegt haben. Dann tauscht man halt mal das Wochenende.
Kommt halt darauf an wie weit die Eltern voneinander weg wohnen, wie sie beruflich eingespannt sind und wie sie miteinander umgehen.
ICH würde sagen - und das auch bei meinem Kind praktizieren -, so ab 12 Jahren.