Ab wann volles Gehalt (nach Ausbildung)?

5 Antworten

wenn Du dannach eine Anstellung erhälst ja.

wenn du hingegen Nicht übernommen wirst, bist du Arbeitslos und musst beim Jobcenter Arbeitslosengeld beantragen.


pastrami123 
Beitragsersteller
 12.11.2020, 12:25

Ja, ich werde danach übernommen. Heißt, ich sollte ab dem 01.12.2020 (Ausbildungsende lt. Ausbildungsvertrag)?

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Du wirst als vollwertige Arbeitskraft bezahlt, sobald dein Prüfungsergebniss verkündet wurde. In den Ausbildungsverträgen steht meistens "Endet am..... oder mit Bestehen der Prüfung".

Im Dezember hast du definitiv keinen Anspruch auf dieses Gehalt, weil du deine gegenleistung "Arbeit als abgeschlossene/r irgendwas" nicht erfüllen kannst.

In seinem Ausbildungsvertrag steht ein Datum, und der Zusatz „oder mit bestehen der Prüfung“

und von dem Moment an ist dein ausbildungsvertrag erloschen... hast du denn schon ein übernahmegespräch geführt?


pastrami123 
Beitragsersteller
 12.11.2020, 12:27

Ja, wir haben uns auch schon auf das wesentliche geeinigt. Nun ist eben nur noch die Frage, ab wann ich das Recht auf das vereinbarte Gehalt hätte, da eben der Ausbildungsvertrag zum 01.12.2020 endet, ich aber meine Ausbildung erst am 21.01.2021 mit der mündlichen Prüfung ablege.

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Vampire321  12.11.2020, 12:53
@Halbammi

Das sagte ich doch ...?

das steht auf jeden Fall so in unseren vordrucken

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Halbammi  12.11.2020, 12:53
@Vampire321

eben. Deshalb erübrigen sich ja weitere Nachfragen durch den FS

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Also wenn die Ausbildung dann beendet ist bekommst du natürlich dein vereinbartes Einstiegsgehalt. Da hat man dir bestimmt gesagt wie viel das ist.

Grundsätzlich bekommst du dann das und meistens steigert sich das dann noch ein bisschen nach Berufserfahrung.

Nein, erst nach Ablegen der Prüfung