Ab wann ist es eine Drohung?
Ist folgendes eine Gewaltandrohung? Oder eines von beidem?
1. Ich habe Gewaltfantasien gegen dich, die ich gerne umsetzen würde.
2. Ich bin so süchtig nach dir, dass ich mir irgendwie wünsche, dass du tot wärst, weil ich dann nicht mehr diese Sehnsucht zu dir ertragen müsste. (Nach dem Motto "Was es nicht mehr gibt, kann man eh nicht mehr haben). Außerdem habe ich mir bildlich vorgestellt dass ich dich verprügeln würde, ich würde es aber nicht machen (wollen).
Dieselbe Person schickte auch eine Nachricht mit einer Beileidsbekundung, aus der hervorging , dass die Empfängerperson bereits verstorben sei, obwohl sie wusste das sie noch am Leben ist. Sie ertrug es aber nicht, dauerhaft von der Person nicht ausreichend zurückgeliebt zu werden u redete sich kurz ein, dass sie verstorben sei, um die zu vergessen. Bizarrerweise schickte sie dieser Person die Beileidsbekundung.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EpIcOwNs945/1708355481831_nmmslarge__0_0_375_375_7a52fe32ec339e8312194ae70a54550a.jpg?v=1708355482000)
Guten Tag!
Strafrechtlich gesehen, ist eine Aussage oder Handlung dann eine Drohung, wenn der Adressat oder die Adressatin damit in Angst und Schrecken versetzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Gewalt, mit dem Tode oder mit einer für die betroffene Person erschreckenden Nachricht gedroht wurde.
Gruß Micha.
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Aber dann kann das Opfer jaxauch einfach fälschlicherweise behaupten, dadurch Angst bekommen zu haben. Beispielsweise, um an Schmerzensgeld zu kommen.
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Das ist krank und gestört und ich würde so etwas auf jeden Fall anzeigen. Und dagegen vorgehen.
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Nein, ich Frage nach'ob der Kontakt erwünscht ist.
Was könnte da eine Strafe für kommen?