Ab wann ist es eine Drohung?

2 Antworten

Guten Tag!

Strafrechtlich gesehen, ist eine Aussage oder Handlung dann eine Drohung, wenn der Adressat oder die Adressatin damit in Angst und Schrecken versetzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Gewalt, mit dem Tode oder mit einer für die betroffene Person erschreckenden Nachricht gedroht wurde.

Gruß Micha.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

traurig826 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 05:44

Aber dann kann das Opfer jaxauch einfach fälschlicherweise behaupten, dadurch Angst bekommen zu haben. Beispielsweise, um an Schmerzensgeld zu kommen.

0

Das ist krank und gestört und ich würde so etwas auf jeden Fall anzeigen. Und dagegen vorgehen.


traurig826 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 02:33

Was könnte da eine Strafe für kommen?

0
traurig826 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 02:37
@Ana1970

Nein, ich Frage nach'ob der Kontakt erwünscht ist.

0