Ab wann gilt man als Künstler/-in?

4 Antworten

Jeder Mensch ist ein Künstler – Joseph Beuys

Lass Dich fallen. Lerne Schlangen zu beobachten.

Pflanze unmögliche Gärten.

Lade jemand Gefährlichen zum Tee ein.

Mache kleine Zeichen, die „ja“ sagen

und verteile sie überall in Deinem Haus.

Werde ein Freund von Freiheit und Unsicherheit.

Freue Dich auf Träume.

Weine bei Kinofilmen,

schaukle so hoch Du kannst mit einer Schaukel bei Mondlicht.

Pflege verschiedene Stimmungen,

verweigere Dich, „verantwortlich zu sein“ – tu es aus Liebe!

Mache eine Menge Nickerchen.

Gib Geld weiter. Mach es jetzt. Das Geld wird folgen.

Glaube an Zauberei, lache eine Menge.

Bade im Mondschein.

Träume wilde, phantasievolle Träume.

Zeichne auf die Wände.

Lies jeden Tag.

Stell Dir vor, Du wärst verzaubert.

Kichere mit Kindern. Höre alten Leuten zu.

Öffne Dich. Tauche ein. Sei frei. Preise Dich selbst.

Lass die Angst fallen, spiele mit allem.

Unterhalte das Kind in Dir. Du bist unschuldig.

Baue eine Burg aus Decken. Werde nass. Umarme Bäume.

Schreibe Liebesbriefe.

von Joseph Beuys (* in Krefeld; † 1986 in Düsseldorf, deutscher Bildhauer, Aktionskünstler, Maler, Kunsttheoretiker, Pädagoge und Politiker)


Die Berufsbezeichnung "Künstler" ist nicht reglementiert, jeder der etwas schafft, kann sich so nennen.

Als ein Maßstab - neben anderen - für das Dasein als bildender Künstler gilt die Teilnahme an Ausstellungen. Üblich ist, dass Künstler in ihrer Biografie Gruppen- und Einzelausstellungen auflisten, bei denen sie vertreten waren.

Also: Suche die Öffentlichkeit, zeige deine Arbeiten.

Du kannst und darfst Dich als Künstlerin bezeichnen.

Übst Du Deine Kunst gewerblich aus, das heißt Du verkaufst oder verleihst Kunstwerke aus Deiner Hand, bist Du freiberufliche Künstlerin und hast viele Pflichten zu erfüllen (Künstlersozialkasse, Versicherungen, Steuererklärungen etc.).

Da Du noch minderjährig bist, fällt dieses zulasten Deiner Eltern, sobald es sich um eine gewerbsmäßige Ausübung des Künstlerberufs (Malerin, Bildhauerin, Fotografin usw.) handelt. Sie sind dann sozusagen verpflichtet alle Schritte für Dich zu gehen.


DerBlogga  28.12.2017, 21:42

Na na na, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen bitte. Als Mediengestalterin im Anstellungsverhältnis bist Du zunächst "Arbeiterin".

Machst Du Dich selbstständig oder bist nebenberuftlich selbststänige Künstlerin KANN das Finanzamt Dir auf Antrag eine Freiberuflichkeit bescheinigen. In dem Fall trägst Du jedoch später die Verantwortung dafür, dass Du alle Einkünfte in der Steuererklärung angibst, sie der Künstlersozialkasse meldest, Dich dort versicherst und sämtliche Auftraggeber darauf hinweist, dass sie ebenfalls ihren Anteil an die KSK zu zahlen haben.

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cupcake290802 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 21:39

Auch wenn ich Hauptberuflich Mediengestalterin werden möchte, aber nebenberuflich Künstlerin? Also zählt Mediengestaltung als Künstlerberuf?

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DerBlogga  28.12.2017, 21:30

Durchaus sind die gewerblich, sind als Steuersubjekt jedoch nur über die Einkommenssteuererklärung zu erfassen. [Edit:] Gewerblich im Einkommenssinne meine ich

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artzimm  28.12.2017, 21:21

Aber Freiberufler sind nicht Gewerblich?

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Kunst liegt im Auge des Betrachters. Einer mag dich als Künstler sehen, ein anderer nicht.