Ab wann darf sich ein scheidungskind aussuchen wo es lebt?
Hallo, also ab welchem Alter, darf das Kind sich aussuchen ob es bei Mutter oder Vater lebt? Und in welchem Paragraph steht das?
Danke im vorraus (;
8 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nachtflug/1444744070_nmmslarge.jpg?v=1444744070000)
Ab dem 14. Lebensjahr wird es angehört und es kann die Entscheidung beeinflussen. http://www.allein-erziehend.org/alleiniges_sorgerecht.php
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
phremind
29.08.2019, 14:47
@Nachtflug
Link ist nichtmehr aktiv.. www.rechteasy.at ist ein guter Ersatz
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
14 wenn es schon ins Jugendgefängnis darf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nordseefan/1444745053_nmmslarge.jpg?v=1444745053000)
Aussuchen darf es sich das nie. Aber ab 14 hat es ein erweitetertes Mitspracherecht. wird Und auch davor wird man befragt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
es kommt drauf an wo das kind leben will und ob das elternteil zeit hat alleine ein kind zu erziehen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das entscheidet der Familienrichter.
Er wird das Kind bestimmt dazu befragen.
http://www.rechtsinfo.com/familienrecht.html