Ab wann besitze ich die vollständige Fachhochschulreife und ab wann zählt die Ausbildung als Wartesemster?

1 Antwort

Erst ab dem vollständigen Erwerb der Fachhochschulreife (der Hochschulzugangsberechtigung) könnte eine mögliche Wartezeit angerechnet werden. Für den Erwerb der Fachhochschulreife (wenn die in deinem Bundesland in einen theoretischen und praktischen Teil aufgeteilt ist), musst Du eine begonnene Berufsausbildung nicht abgeschlossen haben. Wie viele Wochen Du gearbeitet haben musst und mit welchem Inhalt und wie das entsprechende Zeugnis auszusehen hat, kann ich dir von hier aus nicht sagen. Das solltest Du in deiner bisherigen Schule (Beratungslehrer) oder auf der homepage deines Kultusministeriums klären. Auch der Beratungslehrer der Berufsschule wird das wissen.


siebterhimmel34 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 19:32

@Coriolanus Also insgesamt benötige ich 24 Wochen, wovon ich bereits 8 Wochen Praktikum vor meiner Ausbildung absolviert habe. Da die Ausbildung bereits seit Oktober läuft, könnte ich mir ja nun mein Zeugnis holen. D.h. die Wartesemester würde dann ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen 24 Wochen Praktikum zählen, sehe ich das richtig? Also ab Februar diesen Jahres müsste ich mir theoretisch Wartesemester anrechnen lassen können, falls ich diesen denn dann benötige?

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