In einer FB Gruppe hat ein anonymer Teilnehmer ein Foto eines Autos (mit kfz Kennzeichen) veröffentlicht da ihn stört wie dieses Auto geparkt ist.
Ist die Identität des anonyme Teilnehmers ermittelbar? Denn es kann nur ein angemeldeter FB Nutzer anonyme Beiträge veröffentlichen, ist also nachweisbar wer es war.
Das veröffentlichen von Bildern mit kfz Kennzeichen ist eine
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Grundsätzlich unterliegen persönliche Daten – zu denen aufgrund der Zuordnungsfunktion zum Fahrzeughalter auch das Autokennzeichen gehört – dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen. Um eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gemäß der §§ 823 Abs.
Er hat sich also strafbar gemacht