60 euro strafe?
Ich bin heute mit der Bahn nach hause gefahren,da kam dann ein Kontrolleur und logischerweise wurde ich kontrolliert.Ich hab dem meinen Schülerausweis gezeigt (das geht aber man sollte sich so eine karte beantragen lassen und bei mir dauert das halt noch) nächste Station sind wir rausgegangen und der meinte es geht mir nicht darum das du jetzt 60 euro zahlst sondern darum das andere Böse Kontrolleure (so meine er das)mich dann auf dem weg zur schule oder so nächste Station aus der Bahn "rausziehen"sag ich jetzt mal und ich 60 Euro zahlen muss.Also so hat er es mir gesagt und ich hab jetzt so einen Zettel bekommen wo drauf steht ich soll 60 euro zahlen.muss ich die jetzt wirklich zahlen oder hat er mir den nur so gegeben weil er es muss?Ich weiss hört sich dumm an aber ich bin echt verzweifelt
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Bist du noch minderjährig?
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jep
6 Antworten
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Wenn es darum geht das du keinen aktuellen schülerausweiß hast, dann holst du dir einfach einen aktuellen oder ein schreiben bei der schule und gehst zur deutschenbahn (oder wo du auch immer kontrolliert wurdest) und zeigst diesen vor und deine bahnkarte. Dann hast du einen nachweis das du schüler bist und in dem moment nicht schwarz gefahren bist. Dann musst du nur 7€ bearbeitungsgebühr bezahlen und das verfahren wird eingestellt.
Bin auch mal ausversehen ohne gültigem schülerausweiß gefahren.
Wenn du natürlich aber gar kein bus, also wochen oder monatsticket hattest, wird es schwer um die 60€ drum rum zu kommen, obwohl die beim ersten mal, zumindest bei der Straßenbahn und Busnetz sehr nachsichtig sind.
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Du brauchst immer ein gültiges Ticket um mit dem Bus zu fahren. Wenn das Ausstellen des Tickets noch dauert, darfst du so lange nicht fahren oder musst auf andere Tickets ausweichen.
Wenn ich aber Schülerausweis lese liegt die Vermutung nahe, dass du noch minderjährig bist. Sollte dass zutreffen musst du das erhöhte Beförderungsentgelt wahrscheinlich nicht bezahlen aufgrund deiner eingeschränkten Geschäftsfähigkeit. Du musst lediglich Wertersatz (Einzelticket für die zurückgelegte Strecke) zahlen. SO jedenfalls die vorherrschende Rechtsmeinung.
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Wen Du nachweisen kannst dass Du einen Fahrschein hast
dann kannst Du widerspruch einlegen
einfach dort anrufen und mit denen reden
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Nix Wiederspruch, nachzeigen und 7€ zahlen, der Fall ist ganz klar geregelt
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Hat er deinen namen und deine Adresse notiert?
wenn nicht... die sollte da was bei dir ankommen?
aber WENN der deine Daten hat, wirst du auf Noch Post bekommen, wenn du nicht zahlst
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‚Eigentlich‘ ?
das musst DU doch wissen, DU warst dabei!
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Zeig dein Ticket nach und alles ist gut.
eigentlich hat der meine Adresse nicht notiert