6 wegen Abwesenheit meiner Freundin (Referat) - darf sie das einfach?

7 Antworten

Es ist zwar unfair, aber ja, sie darf von dir verlangen, das Referat auch alleine zu halten, da ihr euch schließlich ja beide darauf vorbereitet habt. In der Uni ist es genau so. Beide müssen so weit vorbereitet sein, dass sie das Referat zur Not auch allein halten könnten. Da du das Referat nicht gehalten hast, ergo keine Leistung erbracht hast, bekommst du eben die passende Note dafür.

Vllt versucht ihr es nochmal gemeinsam in einem Gespräch mit der Lehrerin zu klären.


FluffyTiger 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 15:08

Ich habe ja versucht mit ihr zu reden, allerdings will sie das ja gar nicht, sie gibt uns ja keine Chance das zu wiederholen, wie bei den anderen..

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In den meisten Schulordnungen ist geregelt, dass Leistungsverweigerungen bei angekündigten Erhebungen (und da gehört ein terminlich festgelegtes Referat dazu) mit der Note 6 zu bewerten sind. Deine Begründung, warum du das Material zu Hause lässt, finde ich rechtlich gesehen ziemlich schwach. Hätte ja auch sein können, dass die Mitschülerin doch wieder fit ist. Und was deren Krankheit mit deiner Leistung zu tun...?


FluffyTiger 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 15:12

Naja, ich sehe es einfach nicht ein, dass unsere Mitschüler das Referat nachholen durften und wir nicht, nur weil sie uns für den letzten Termin eingeteilt hatte. Man muss auch dazu sagen, dass unsere Mitschüler nicht krank waren, sondern einfach nur keine Lust oder so hatten, was bei meiner Freundin und mir ja anders war, dass sie krank wird wusste ich ja nicht..

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marcussummer  14.01.2016, 15:49
@FluffyTiger

Letzteres wird wohl kaum nachweisbar sein, zudem bedeutet das rechtswidrige Handeln von Mitschülern nicht, dass man selber auch einen Anspruch darauf hat, sich rechtswidrig zu verhalten.

Und wegen der "Ungerechtigkeit" mit der fehlenden Nachholmöglichkeit: Erstens hattet ihr als letzte Vortragende die längste Vorbereitungszeit (das hätten eure Mitschüler auch für ungerecht halten können...). Und zweitens: Es war zu 100% deine Entscheidung, das vorbereitete Referat zu Hause zu lassen.

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Ja klar. Nur weil deine Freundin nicht da ist  bist  du nicht von deiner Pflicht entlastet. Du hättest deinen Teil halten müssen, oder  zumindest einen anderen Termin festlegen,


FluffyTiger 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 15:05

Das Problem ist ja, dass wir vor den Zeugniskonferenzen dieses Fach nicht mehr haben, für mich wäre das ja auch kein Problem das Referat nachzuholen. Womit ich ein Problem habe, ist wie sie mit mir gesprochen hat. Sie meinte es ist dann mein Pech, und selbst Schuld und sowas, obwohl ich ja wohl nichts dafür kann dass meine Freundin plötzlich krank ist..

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KeinName2606  14.01.2016, 15:06
@FluffyTiger

Ja aber du kannst was dafür, dass du  deine Unterlagen nicht mit  hast. Außerdem kann man auch ein Referat halten ohne Unterlagen. Und das hättest  du ja heute machen können, eben nur deinen Teil. Jetzt  hast du halt Pech gehabt.

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Du hast den Termin für heute bekommen, also hättest Du Dich so oder so darauf vorbereiten müssen. Das ist dann auch egal, ob die Freundin da ist oder nicht, daher ist die sechs berechtigt. Das nennt sich dann Arbeitsverweigerung.


FluffyTiger 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 15:14

ich habe meine arbeit nicht verweigert, ich konnte nun mal nicht ohne sie halten, und ich finde es unfair, dass unsere Mitschüler das nachholen durften und wir nicht, immerhin ist meine Freundin wirklich krank, und unsere Mitschüler hatten wahrscheinlich einfach keine Lust, denn bei ihnen waren alle anwesend, und trotzdem durften sie das nachholen, ohne eine schlechtere Note zu bekommen

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Du solltest eigentlich das Material trotzdem mitnehmen... Vielleicht sollten seine Eltern mag mit der Lehrerin sprechen, vielleicht gibt die dir dann noch eine Chance..