50 m Sichtweite...maximaler Anhalteweg 25 m?
Ich verstehe leider eine Regel beim Fahren nicht. Wenn man auf einer schmalen Straße 50 m Sichtweise hat, dann muss man in der halben Strecken anhalten können (25 m). Man sagt man darf maximal 50 km/h fahren, wenn man nicht weiter als 50 m sieht (zum Anhalten: halber Tachowert=25 m)
ABER: Bei 50 km/h ist der Anhalteweg= Bremsweg+Reaktionsweg also 25+15= 40, also der Anhalteweg 40 m und nicht 25 oder wie????
4 Antworten
Rechnerisch ist das so. Die Frage ist aber eigentlich die: geht es um den gesamten Anhalteweg oder um den reinen Bremsweg?
Siehst Du ab 50 m ein Auto im Graben, reicht ja beides. Brems- und Anhalteweg. Springt Dir ein Reh vor´s Auto, hast wahrscheinlich ohnehin verloren. Zudem solltest Du bei eingeschränkter Sichtweise ja auch den Abstand vergrößern und nicht dem Vordermann an den Rücklichtern hängen.
Wie gesagt mußt auf jeden fall Brems- und Anhalteweg differenzieren!
Und genau deshalb darfst du nur deutlich langsamer fahren. Der Gegenverkehr hat ja auch nur 25m zum Anhalten.
Du mußt unterscheiden, ob du bei Gegenverkehr, wie in dem Beispiel der schmalen Staße, oder hinter einem vor dir fahrenden Auto anhalten können mußt.
Das ist einfach eine Regel von der Fahrschule aus, das Auto vor dir rollt ja auch noch ein wenig wenn es bremst, also sagt man man muss in der Strecke anhalten können die man sieht..
"...das Auto vor dir..."
Darum geht es nicht. In diesem Fall ist eventuell auftauchender Gegenverkehr die Gefahr. Deshalb muss man so langsam fahren, dass man in der Hälfte der einsehbaren Strecke gefahrlos anhalten kann. Also ohne Vollbremsung