50 Gramm Marihuana?

1 Antwort

Es wird ein Verfahren eingeleitet wg. Verstoß gegen das BtM-Gesetz.
Da die Menge deutlich über der Grenze des sog. "Eigenbedarfs" liegt, wird die Staatsanwaltschaft Handel vermuten.

Alle Beteiligten werden in absehbarer Zeit polizeiliche Vorladungen erhalten, um sich zum Sachverhalt zu äußern. (Erscheinen ist keine Pflicht.)

Ich empfehle diese Ratschläge zu verinnerlichen und zu befolgen:
https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln