450€ Job oder Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage)?

1 Antwort

Kommt drauf an...

Falls bei der geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben und somit werden dir nur die 3,6% RV-Pflichtbeitrag einbehalten ;-)

Bei der kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr ist dies genau das Gegenteil: diese Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei :-((

Falls du den Grundfreibetrag mit aktuell 9.744€ im Jahr bereits mit einer Hauptbeschäftigung überschritten hast, rechnet sich ein 450-Euro-Minijob besser mit der Pauschalsteuer als eine kurzfristige Beschäftigung ;-)

PS: Du kannst natürlich auch beide Minijobs parallel zueinander ausüben...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung