Überschreiten 70 Tage kurzfristig beschäftigt?

2 Antworten

nein, wenn du diese Beschäftigung nicht mehr ausführst, ist die Sache gegessen. Auch wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, fällt keine Sozialversicherungspflicht an.

Ja, das merkt einer, nämlich der Betriebsprüfer der Rentenversicherung, der sich die Unterlagen anschaut.