450€ Job - Stunden/Lohnfortzahlung bei Krankheit?

3 Antworten

Die Höhe deines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach dem Entgeltausfallprinzip. Gemäß § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz hast du Anspruch auf das Arbeitsentgelt, dass dir zustehen würde, wenn du nicht wegen der Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert wärst. 

Für die Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts gilt folgende Formel:

Der Arbeitnehmer, also du, ist so zu stellen, als hättest du gearbeitet. Hierfür ist das Arbeitsentgelt zu ermitteln und fortzuzahlen, das während der Krankheit sonst an dich zu zahlen gewesen wäre, also Stundenlohn x ausgefallene Stunden.

Hat dein Arbeitgeber Rückfragen zur Berechnung oder zum Erstattungsverfahren, steht ihm das Service-Telefon der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft von montags bis donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 14:00 unter 0234 304-43990 gerne zur Verfügung.

Hinweis: Beachte bitte, dass durch einen Tarifvertrag jedoch eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts im Fall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festgelegt werden kann.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Nein, das ist nicht ok.

Ist nicht okay wenn du eine Krankschreibung hast