3d Druck ,,Business" auf Kleinanzeigen?
Wenn ich etwas 3d drucke und es auf Kleinanzeigen verkaufe muss ich dann es beim Amt melden? Auch wenn ich einen sehr niedrigen Gewinn damit mache? Und reinteoretisch wenn ich es nicht mit der bezahlfunktion von Kleinanzeigen mache dann können die es auch net verfolgen oder?
3 Antworten
Dann mal wieder die Langversion:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
© M111evo 2023
Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
aber wenn ich unter den 2 zahlen bleibe?
Dann hast Du Deine Einkünfte trotzdem vollständig anzugeben.
Ab Deinem 14. Geburtstag bist Du übrigens strafmündig, da ist dann ganz schnell Schluss mit Lustig.
Und deliktsfähig bist Du schon jetzt.
Wie gesagt, Du hast keinerlei Ahnung von dem, was Du gerade anstellst und was da noch auf Dich zukommen kann.
Es ist gewerblicher Handel.
Ob Dir da ein Richter weiterhilft und Deine Eltern mit einversstanden sind:
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige
Du bist schlussendlich erst 13 Jahre
Auch wenn ich einen sehr niedrigen Gewinn damit mache
Ab Gewinnerzielungsabsicht musst du ein Gewerbe anmelden und deine Einnahmen versteuern.
Aha. Und welches Amt meinst du, wenn nicht das Gewerbe- oder Finanzamt?
Ich habe ein gewerblichen acc
Mit 13 Jahren?!?
Sorry, aber Du hast nicht die geringste Ahnung, worauf Du Dich da eingelassen hast.
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Siehe oben. Du musst dein Gewerbe anmelden BEVOR du gewerblich aktiv wirst.
Daran dürfte der FS wohl scheitern. So wie er hier Halbwissen zum Besten gibt, hat er mMn den Part nicht nur bislang übersprungen, sondern auch keine Aussicht auf Erfolg.
Der alte Fehler, erstmal gucken wies läuft und sich dann mit der Gewerbeanmeldung auseinandersetzen ist und bleibt die falsche Reihenfolge.