38 jähriger mit 18 jähriger Schülerin?

3 Antworten

Ist deren Sache. Sind beide volljährig da muss sich keiner einmischen.

Er macht den Wendler. Finde ich nicht schön, aber es ist ja scheinbar erlaubt und wenn beide damit einverstanden sind, ist doch alles top.

Strafrechtlich nicht zu verfolgen, wenn Sie freiwillig abgeschleppt wird. Aus moralischer Sicht finde ich es unmoralisch.

Weil man bei 13 und 16 bei drei Jahren Unterschied heult nur weil beide noch minderjährig sind. Klar haben Volljährige mehr Rechte, jedoch ist es keine Freifahrt um mit 60/70/ 80 Jahren Unterschied ( 5 fache von dem was Minderjährige dürfen) befreundet ist und ins Bett steigt und quicky quicky macht.