3000€ Selbstbeteiligung?

3 Antworten

Wenn du nachweisen kannst, dass der Schaden bei Übernahme schon vorhanden war, musst du nichts zahlen. Wenn du das nicht nachweisen kannst, wirst du den Schaden bis zur Höhe der SB zahlen müssen. Egal, wer den Schaden verursacht hat. Außer du kannst halt nachweisen, wer den Schaden verursacht hat.

Zunächst wirst du aber die volle SB hinterlegen müssen. Sollte die Reparatur (in einer, vom Vermieter bestimmten und beauftragten Werkstatt) darunter liegen, bekommst du die Differenz zurück. Der Vermieter muss die tatsächliche Schadenhöhe nachweisen.

Nein, nur wenn es so viel auch kostet.


Derjunge9322 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 17:11

Ja Stoßstange hat so ein tiefenkratzer aber ich hab nichts kaputt gemacht wer soll das gewesen sein

Derjunge9322 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 17:37
@Mondovada3

Firmenwagen von Mercedes direkt weil meiner in der Werkstatt ist

Wenn du beweisen kannst, dass du das nicht warst, dann musst du auch nix zahlen.

Und wenn doch, dann lass dir den KV von der Werkstatt zeigen bevor du was zahlst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung