3 Monate in "falscher" Wohnung Leben?

1 Antwort

Zuerst: Keiner der Kommentare hier bei GF.net ist "rechtsbindend". Du kannst nur die Meinungen verschiedener user lesen und dann der Annahme sein, dass irgend eine Antwort hier dem Recht entspricht oder wenigstens nahekommt.

Meine Meinung: Du willst in die Wohnung deines Kumpels einziehen, weil er zwar noch die Miete bezahlt aber sonst nicht mehr darin wohnt. Der Vermieter müsste dazu eine Genehmigung erteilen, ansonsten würde dein Vorhaben als ungenehmigte Gebrauchsüberlassung an Dritte zu bezeichnen sein, was den Vermieter berechtigt deinen Kumpel abzumahnen und bei Fortsetzung deines Wohnens den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Siehe dazu § 540 BGB, leider.

Du könntset das Wohnen als Besuch deklarieren, aber die deutschen Gerichte gegen davon aus. das eine "Besuch" spätens nach 8 Wochen enden sollte ansonsten §540 greift. Zudem gilt es als Besuch nur, wenn der Besuchte auch in der Wohnung wohnt, was hier nicht vorgesehen ist.

Das Zahlen der Betriebskosten ist ganz schädlich, denn Besucher zahlen n der Regel keine BK an den Vermieter.