14 und bein klauen in new yorker erwischt mit anzeige?

5 Antworten

Muss ich jetzt bußgeld

Nein. Mit dem Diebstahl hast du dich strafbar gemacht. Nach der Anzeige + Strafantrag wird ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet, in dessen Rahmen du auch Angaben machen darfst.

Hey, das habe ich in einem Tipp gefunden :
"Du wurdest beim Ladendiebstahl erwischt. Nicht schön, aber das ist schon mehreren Menschen passiert. Die Konsequenzen werden, sofern Du noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, nicht ganz so schlimm werden. Zuerst kommt es auf den Wert des Diebesgutes an. Unter 50,-€ geht der Gesetzgeber von einer „geringwertigen Sache“ ( §248a StGB ) aus. Bei einem Wert darüber ist es ein Diebstahl nach § 242 StGB. Logischerweise ist die Strafandrohung bei geringwertigen Sachen niedriger.

Du wirst in den nächsten 1-9 Wochen einen sogenannten Anhörungsbogen von der Polizei bekommen. Dort kannst Du Dich schriftlich zum Tatvorwurf äußern. Bei Jugendlichen könnte es auch sein, daß eine mündliche Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei erfolgt. Wenn man ein bißchen Bedauern zeigt, kann das gewiß nicht schaden. Wenn Du wirklich einen Diebstahl begangen hast, solltest Du nicht rumlügen und auch nichts beschönigen. Es nützt nichts und wird Dir als Uneinsichtigkeit ausgelegt. Das hat dann normalerweise einen Einfluß auf die Konsequenz, die da folgt. Bei der Frage, ob Du mit einer Einstellung gegen eine Auflage einverstanden bist, solltest Du „Ja“ ankreuzen.

Je nachdem, ob Du beim Zeitpunkt des Diebstahls 18 oder darunter (immer Jugendstrafrecht), höchstens 20 (meistens Jugendstrafrecht) oder über 20 warst (Erwachsenenstrafrecht) wird von der Staatsanwaltschaft nun die Konsequenz festgelegt, die da folgen soll.

Bei Jugendstrafrecht ist zu erwarten, daß bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen ein ermahnendes Gespräch durch das Jugendamt oder die Polizei erfolgt. Bei einem „normalen“ Diebstahl wirst Du wohl ein paar Sozialstunden ableisten müssen. Danach wird das Verfahren nach §§ 45, 47 JGG eingestellt.

Wenn Du nach Erwachsenenstrafrecht behandelt wirst, wird das Verfahren meist ohne Auflagen oder mit einer kleinen Geldauflage (unter 400,-€) nach § 153 bzw. § 153a StPO eingestellt. Wenn es sich um einen "normalen" Diebstahl (über 50,-€) handelt, gibt es entweder eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage nach § 153a StPO oder eine „kleine“ Geldstrafe, die unter 40 Tagessätzen bleiben sollte.

Für alle Fallkonstellationen gilt: Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis und Du bist nicht vorbestraft.

Die sogenannte "Fangprämie" sollte übrigens nicht mehr als 50,-€ betragen. Mehr brauchst Du nicht zu bezahlen. Hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, das zwar schon ziemlich alt, aber immer noch gültig ist.

Aber bitte, bitte: Nicht wieder machen!"

Oder hier : KLICK

Das du Angst hast, kann ich verstehen, NinaAnanas. Ich wurde noch nie beim Klauen erwischt, weil ich auch noch nie geklaut habe. Nach diesen Kriterien wird deine Strafe festgelegt:

-dein Alter - Wie viel du, in welchem Wert geklaut hast - wie oft du dich schon strafbar gemacht hast - ob du ehrlich warst - ob du aus Not gehandelt hast!

Wahrscheinlich kommst du beim ersten Mal mit einer Geldstrafe davon, du solltest allerdings nicht noch mehr klauen. Natürlich sorgt das in deiner Schule nicht gerade für einen guten Ruf... Aber ersmal solltest du dich mit deinen Eltern versöhnen, sie sind in dieser Sache sehr viel wert, außerdem solltest du in Zukunft erhlich sein und ein bisschen sparen, damit du dir einen selbstverdienten BH leisten kannst.

:) Viel Glück, ich drück dir die Daumen! Deine Tyrannia

Ich hab damals auf Klassenfahrt mit nem Kumpel YuGiOh-Karten geklaut und wir wurden Erwischt.. Waren auch 14. Ne Anzeige gabs ned, dafür mussten wir den ganzen restlichen Tag mit der Lehrerin (die informiert wurde) shoppen gehen. Und die war extra schön peinlich und hat uns ständig gefragt, wie ihr dies und das steht. Auch ich bin in scham versunken und habs hinterher NIE WIEDER gemacht. Nimms ned so ernst, selbst wenn du ne Anzeige bekommst, wird da ned viel passieren..

Bei deiner ersten Anzeige passiert 'noch' nichts. Machst du nochmal irgentwas in deinem Leben kannst du eine Bußgeldstrafe bekommen oder sogar eine Haftstrafe = Gefängnis..