10 Euro Schein gefunden, muss ich ihn zurück geben?

12 Antworten

Deine Einstellung ist mehr als beschissen !


cuneyt100 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 13:24

Hat nichts mit der Frage zutun, und danke :)

1

Und genau das ist das Problem. Du suchst nun nach den denkbar schlechtesten Entschuldigungen dafür, daß Du das Geld behalten kannst. Du bist nicht ärmer, wenn Du es zurückgibst. Es ist einfach ein Gebot der Fairness, es nicht zu behalten. Natürlich wird sie Probleme haben, nachzuweisen, daß es ihr gehört. Widerlegen kannst Du es aber auch nicht.

Fundunterschlagung ist eine Straftat. Im Erwachsenenstrafrecht, das heißt bei Tätern über 21 Jahren, wird Unterschlagung, zu der auch die Fundunterschlagung gehört, mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Kinder bis 14 Jahre sind nicht strafmündig. Das bedeutet, dass du nicht vor Gericht kommst und daher auch nicht verurteilt werden kannst. Doch auch bei Kindern haben Straftaten Folgen: Das Jugendamt kann eine Akte über dich anlegen, in der deine Straftaten verzeichnet sind. Außerdem kann es Erziehungsmaßnahmen anordnen. Bei Jugendlichen, die zwischen 14 und 18 Jahre, in Ausnahmen bis 21 Jahre alt sind, wird Fundunterschlagung vor dem Jugendgericht nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Wenn du der Fundunterschlagung beschuldigt wirst, musst du bei der Polizei nur Angaben zu deiner Person machen. Die Polizei ist verpflichtet, dich auf deine Rechte hinzuweisen, und zwar: du brauchst keine Angaben zur Sache, also zur Fundunterschlagung zu machen; du darfst eine Person deines Vertrauens, etwa deine Eltern, und einen Rechtsanwalt hinzuziehen

Wenn Sie es exakt beweisen kann, aberwirklich 100%tig, dann solltest Du den 10ner zurück geben. Ansonsten kann ich auch behaupten das Geld verloren zu haben. Und wegen 10 € ist noch keiner zur Polizei gegangen.

Ok, wenn Du das Geld behälst gib mir für meine Antwort nen fünfer ab,hihi.