1. Ausbildungsjahr Urlaub nehmen?

3 Antworten

Das ist eine falsche Information. Es gibt kein Gesetz, was Urlaub in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses pauschal verbietet.

Du erwirbst mit jedem voll gearbeiteten Monat 1/12 deines Jahresurlaubsanspruchs. Wenn man die 10 Tage von August bis Dezember aufs Jahr hochrechnet, wären das 24 Tage. Somit erwirbst du am Ende (!) jedes Monats, den du in der Ausbildung warst, 2 Tage Urlaubsanspruch. Bis Oktober wären das also 4 Tage - August und September vollständig gearbeitet = 2x2 Tage.

In der Ausbildung gibt es dann noch die Besonderheit, dass du an Berufsschultagen KEINEN Urlaub machen darfst, sondern nur an den Tagen, an denen du im Betrieb wärst.

Ansonsten gibt es in vielen Unternehmen noch so eine Art "ungeschriebenes Gesetz", dass es nicht gerne gesehen wird, wenn in den ersten sechs Monaten bereits Urlaub beantragt wird. Da das in regulären Arbeitsverhältnissen oft auch die Probezeit ist und dort das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift, ist es dann eher so eine Art stillschweigende Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass in dieser Zeit kein Urlaub genommen wird. Schließlich will man sich ja nicht in dieser heiklen Phase direkt mit dem Arbeitgeber anlegen...

Auf der anderen Seite ist das von Arbeitgebern gar nicht mal so clever. Der Urlaubsanspruch entsteht ja trotzdem. Und bis Ende März des Folgejahres muss der Urlaub des Vorjahres ja auch genommen und gewährt werden. Das hat dann zur Folge, dass die neuen Arbeitnehmer plötzlich ganz lang am Stück "ausfallen"...

Aber wie gesagt - das ist keineswegs gesetzlich so vorgeschrieben. Fang die Ausbildung an, check vorsichtig und unauffällig aus, wie es dort aufgefasst werden würde, wenn du im Oktober schon Urlaub nehmen willst - und entscheide dann, ob die Idee gut ist. Aber buch jetzt bloß noch nix!


Denag2511 
Beitragsersteller
 01.07.2021, 15:26

Vielen Dank, ich werde also erstmal den August durchziehen und mal ganz Nett nachfragen.

0

Normalerweise wird in der Probezeit kein Urlaub genehmigt. Man kann natürlich nett nachfragen, aber hat keinen Anspruch darauf ;) Die 10 Urlaubstage müsstest du dann ins nächste Jahr mitnehmen. Würde mich auf jeden Fall zeitnah erkundigen - gibt ja auch Betriebe, die sagen "ne bitte nimm deine 10 Tage, sonst müssten wir dir im Jahr 2 dann 40 geben)

Wenn du das mit deinem AG besrichst, wird sich sicher eine Lösung finden.