§ 82 Abs. 3 GemO Nachtragshaushaltssatzung?

1 Antwort

Genau das heißt es, in den Punkten werden unbedeutende oder sich aus der Logik ergebende Änderungen (bspw. Erhöhung des Personalaufwands durch einen neu abgeschlossenen Tarifvertrag) aufgezählt.

Im Regelfall kann die Gemeinde in der Haushaltssatzung bestimmen, welche Beträge "unbedeutend" entsprechen. Dies müsste aber für BW nochmal genauer geprüft werden, da ich nicht mit allem speziellen Gegebenheiten des Kommunalrechts von BW vertraut bin.