§ 40 StAG Einbürgerung ist man in Deutschland trotzdem ein Ausländer?
Wenn man sich in Deutschland nach § 40 StAG Eingebürgert hat, und die Doppelte Staatsangehörigkeit besitzt, ist und bleibt man trotzdem ein Fremder bzw. Ausländer?
5 Antworten
aus Sicht der momentan gültigen Gesetze : nein !
und selbst wenn dieses Gesetz geändert würde, an deinem Status würde sich nichts mehr ändern
du bist deutscher Staatsbürger mit einer zweiten Staatsbürgerschaft
was ich von doppelter Staatsbürgerschaft persönlich halte ? NICHTS
Dem Gesetz nach "NEIN"
Wenn man an einem Tisch mit Hans, Herbert, Klaus, Dieter und Murrat sitzt kann es schon so rüberkommen, selbst wenn derjenige eine Lederhosen anhätte...
Aus Sichtweise der meisten Menschen hier?, ja
Aus Sicht des Gesetzes, nein
Bist du in Deutschland? Ich nicht, ich bin im Ausland.
WIE es geht mich nichts an?! ICH habe dich ganz normal gefragt ob du auch gern ins Ausland reist?
Und ich schrieb das es dich nichts angeht, zu schwer zu verstehen?
Das kommt auf dich an.
Wenn du nur Deutsche/r werden willst, weil es für dich Vorteile hat, aber du an Deutschland und unserer Kultur kein Interesse hast, dann bleibst du ein Passdeutscher (keine rechtliche Bezeichnung).
Wenn du hier mit uns leben willst, unsere Gesetze und unseren sozialen Frieden respektierst, dann bist du Deutscher. Niemand erwartet Assimilation, nur Integration. Aber machen wir uns nichts vor. In jedem Land der Welt, ist man als Zugezogener ein Fremder. Manchmal ein Leben lang. Das muss jetzt nicht unbedingt negativ sein.
Was ich anfügen würde. Doppeltstaatsbürgerschaft warum? Wenn ich mich entschieden habe. Dann sollte es klar sein. Nur die deutsche Staatsbürgeschaft - alles andere ist - unglaubwürdig.
Nein, dann bist du trotzdem Deutscher, eben mit noch ner Staatsangehörigkeit.
Allerdings bin ich gegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Nur in Ausnahmen sollte diese gestattet sein.
Warum hier? Was bedeutet "Hier?"