§ 230 StPO Ausbleiben des Angeklagten Strafprozeßordnung?


26.06.2024, 02:17

Auf der Wache angekommen, hieß es ich solle dem zuständigen Richter vorgeführt werden und habe das Recht auf einen Pflichtverteidiger welcher kurzfristig laut Beamten Aussage sogar organisiert wurde

Auf der Wache erfuhr ich dann das erste Mal von dem Grund der Mitnahme

Von 15 bis 17 Uhr musste ich dann auf der Wache warten bis ich zum zuständigen Gericht von den Beamten die mich abgeholt haben gebracht wurde welche mich dann auch später zur jva beachten

beim Gericht angekommen waren weder der Verteidiger noch der zuständige Richter anzutreffen und ein gegenwärtiger Justizfachangestellte Fachmann als Urkundenbeamter der Geschäftsstelle auf deutsch ein Richter dem die Sache eigentlich nichts angeht

Dieser hat mir dann deutlich gemacht warum ich da bin hat mir meine rechte verlesen und mir mitgeteilt das ich jetzt in die jva gebracht werde, Weil der zuständige Richter nicht mehr zu erreichen ist.


26.06.2024, 02:28

Noch bevor ich einen Grund genannt bekam wurde ohne offensichtlich verhaftet zu werden jede Tür hinter mir abgeschlossen um laut Beamten nicht flüchten zu können

Es war auch nicht wirklich eine wache oder Dienststelle sondern eher sowas wie eine Stelle für Gewahrsam, viele Zäune drum herum keine Zufahrt für Zivilisten

Ich bin nicht vorbestraft gewesen

2 Antworten

Wenn du nicht auftauchst, das lässt das den Schluss zu, dass du dich dem Verfahren entziehen wolltest. Dies bedeutet oft, dass dass eine Fluchtgefahr angenommen wird und deswegen dann die UHaft angeordnet wird.

Du wirst garantiert gewusst, haben dass die Verhandlung an dem Tag war, denn alle Termine werden per Einschreiben zugestellt. Es kann also einfach nachvollzogen werden, wann die Vorladung raus ging.

Dass du den Termin verschlafen oder unbewusst verdrängt hast, ist die zuzuschreiben. Folglich hat die Polizei den Haftbefehl zu Recht vollstreckt. Vermutlich hätte man dir den HB zeigen müssen, das ist unvorteilhaft gelaufen oder nach deinem Perso, aber man wird sich im Vorfeld zu deiner Person erkundigt haben. Dass du jetzt temporär auf freiem Fuß bist, hast du vermutlich den Gesamtumständen zu verdanken, die der Anwalt wohl auch erkannt hat. Dass du ggf die Kosten für den Einsatz und die neue Ladung zu tragen hast, kommt ggf auch noch auf dich zu.


Kaiserreichball 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 03:54

Ich möchte wenn ich meine Fragen Stelle nie unhöflich wirken oder klingen deswegen Versuche ich subtile Anmerkungen zu machen wie dem Paragraphen in den Titel zu schreiben den ich mir nicht ausgedacht habe oder sogar extra in Klammern oben erwähnt (was nichts an der Rechtslage ändert was mir bewusst ist) zu schreiben das die Leute wirklich nur auf meine Frage eingehen gefolgt von der Besuch war begründet und ich weiß daß es meine Eigenschuld ist ich glaube das habe ich mehr als verständlich rüber gebracht genau wie bei man wird sich zu meiner Person erkundigt haben obwohl ich dazu geschrieben habe das ich nicht vorbestraft bin aber scheinbar wird die Polizei einen Charakterbogen von mir vorliegen haben auch Spekulationen wie du wirst garantiert gewusst haben das die Verhandlung an dem Tag war die einfach unwissend in den Raum gestellt werden wenn ich zu dem Zeitpunkt im Ausland bin für einen Monat und dann wieder komme kann ich auch nichts von der Ladung wissen , einzig und allein meine Frage wurde mir wie es hier üblich ist nicht beantwortet. Darf die Polizei einfach vor der Tür stehen und jemanden unbegründet mitnehmen da gibts kein unvorteilhaft gelaufen da gibst ja das ist rechtmäßig richtig oder nein die Polizei hat in dem fall einen rechtlich verfolgbaren Fehler begangen entweder dürfen die das so oder die dürfen das nicht, nicht mehr und nicht weniger wollte ich wissen nur ob die Vorgehensweise so korrekt war

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MeisterRuelps, UserMod Light  26.06.2024, 08:52

Due Frage habe ich beantwortet und die Antwort lautet "Ja" und ich rede hier nichts schön oder bin auch nicht unhöflich.

Ich habe dir lediglich die Fakten genannt. Auch wenn die die Antwort nicht gefällt, ändert das nichts am Ergebnis. Du bist ohne ausreichende Entschuldigung der Verhandlung fern geblieben und das ist der oben genannte Haftgrund.

Du bist für deine Post und dergleichen verantwortlich, ganz einfach! Es gibt die Möglichkeit jemanden zu beauftragen, der die Post reinholt oder dich dann informiert. Der Zugang der Ladung zur Verhandlung wurde durchgeführt und ist nachgewiesen. Weiterhin wusstest du spätestens nach deiner Rückkehr und dem lesen deiner Post, dass es einen Termin gibt oder gab. Da könnte man nun fragen, warum du dich dann nicht selbstständig darum gekümmert hast, das Gericht zu kontaktieren? Du lässt viele Aspekte aus, deswegen kann ich nur aufgrund deiner Angaben spekulieren. Du hast nicht erwähnt, um welche Straftat es geht oder auch die Sache mit den Vorstrafen wurde nicht erwähnt. Du wusstest aber zu 100 % dass es eine Verhandlung geben muss, denn es gab eine Vernehmung deiner Person in der Vergangenheit oder die Ladung dazu.

In der Summe waren die Gründe für einen Haftbefehl durchaus korrekt und du warst auch garantiert zur EDB vorgeladen, daher wusste die Polizei von deiner Person. Der Ablauf selbst ist, wie ich schrieb, etwas unglücklich gelaufen. Inwiefern dies aber den HB ungültig erklärt, vermag ich nicht zu beantworten. Ich vermute aber, dass diese Fehler dir geholfen haben wieder frei zu bekommen und du als Auflage mitbekommen hast, dich regelmäßig zu melden und du das Land oder was auch immer nicht ohne weiteres verlassen darfst.

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Hast Du etwas schriftlich bekommen? Du kannst jeder polizeilichen Maßnahme wiedersprechen und mitgehen mußt Du dann nicht. Dir muß der Grund genannt werden, wenn Du etwas tun sollst. Bei dem Gerichtsverfahren geht es um eine Haftstrafe? Wie lange koennte die Haft dauern?

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Kaiserreichball 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 04:00

Eine Ladung soll mir zugesandt worden sein, was mir aber nicht bekannt was aber auch garnicht das Problem ist wenn ich es gewusst hätte hätte ich mich definitiv vor der uhaft bewahrt, ich wurde strafrechtlich noch nie verfolgt und wurde wegen eines deliktes der Körperverletzung vor 2 Jahren nachträglich angezeigt spekuliert wird auf eine mindeststraffe von 6 Monaten wahrscheinlich auch nur eine Geldstrafe da es mein erstes vergehen überhaupt ist fällt die Strafe sehr niedrig aus

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Kaiserreichball 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 04:02
@Kaiserreichball

Tatsächlich war ich aber nicht der einzige in der Haft welcher auf diese Art und Weise abgeführt wurde, 2 weitere Leute erhielten auch keine Ladung und wurden einfach mitgenommen ohne vorgeführten Grund

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Kaiserreichball 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 04:05
@Kaiserreichball

Einer davon schon ein paar Tage länger da wurde auf dieser Grundlage von seinem Anwalt dann auch wieder entlassen, bei mir trat der Fall ein das ich dem zuständigen Strafrichter auf Wunsch so schnell wie möglich vorgeführt wurde da ich meine Aussage vor dem gegenwärtigen richter am Freitag verweigert habe

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