Hallo hab mal ne frage ,
Ich möchte Kinderzuschlag beantragen leider ist es etwas Kompliziert.
Wir sind zusammen Wohnen aber nicht zusammen .
Offiziell bin ich nicht der Vater (Sie war bei der Geburt noch Verheiratet, daher wurde der Ex Mann als Vater eingetragen)
Liegt alles noch vor Gericht ,es wurde festgestellt das ex Mann meiner Freundin nicht der Vater ist(durch Speichelprobe) .
Jetzt warten wir nur noch auf die Bestätigung das ich der Vater bin .
Ich selber bin berufstätig
Kind kommt nächsten Monat in Kindergarten, ich erhalte das Schreiben wegen Kindergartengebür die ich auch zahlen werde .
Kann ich obwohl ich nicht Offiziell der Vater bin Kinderzuschlag beantragen ?
Muss ich Unterhaltsvorschuss beantragen obwohl ich mit der Mutter zusammen bin ?
Freundin bekommt Bürgergeld ,und Wohnt mit dem zweiten Kind(nicht mein Kind) in Ihrer eigenen Wohnung das andere Kind(das von mir ist) ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft .
"Kind Lebt bei Lebt bei mir mit in der Wohnung "
kann kein Kinderzuschlag beantragen weil ich Offiziell nicht der Vater bin
Muss aber Kitagebühren zahlen obwohl ich Offiziell garnicht der Vater bin ..
Vaterschaftsanerkennung konnte ich unterschreiben (Ex ist Scheinvater).
Geburtsurkunde kann erst geändert werden wenn ich Offiziell der Vater bin warten noch auf das Gerichtsschreiben .
Danke für Antworten