2 Antworten

Die Frage wurde doch beantwortet, du musst nur die Entscheidung zu dem Fall lesen. Nein, Folter ist nicht legitim und auch die Androhung von Folter stellt Folter dar.

Menschenwürde und sowas. Und die ist, glücklicherweise, nicht verhandelbar. Folter würde den Menschen zum Objekt machen und damit 'Entmenschlichen'. Und das soll Art. 1 GG genau verhindern.

Die Frage wurde hier noch nicht gestellt 

Das ist nicht zutreffend. Die Frage habe ich in meiner Zeit auf gutefrage.net nämlich schon mindestens 3Mal beantwortet.


Tennisball0800 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:18

Wenn das so ist könntest du die Links schicken für mich oder die anderen ?

BeviBaby  23.09.2024, 21:19
@Tennisball0800

Die Links zu den Entscheidungen ergeben sich u.a. aus der Wikipediaseite. Erstens werden die Entscheidungen da auseinandergenommen, zweitens müssten die eigentlich in den Quellen auch verlinkt sein, weil Bezug drauf genommen wird.

BeviBaby  23.09.2024, 21:23
@Tennisball0800

Geh in meine gegebenen Antworten und such nach 'Folter'. Da kannst du dann all die Antworten ansehen, in denen der Begriff 'Folter' fällt und auch die, die sich wirklich mit der Frage befassen, ob Folter von Straftätern oder Folter im Allgemeinen legitim ist bzw. sein sollte.

Unter anderem auch eine Frage, die deiner quasi entspricht... damals ging es allerdings um einen Fall des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Die Frage wurde hier schon mehrfach gestellt und die Antwort ist klar. Nein, das darf der Staat nicht (Artikel 1 Grundgesetz). Und wer das als Bediensteter des Staates tut begeht meiner Ansicht nach eine Straftat (§ 241 StGB). Insbesondere muß dabei beachtet werden dass ein potentielles Opfer eine solche Aussage von einem Vertreter oder einer Vertreterin der Staatsmacht als ehrlich gemeint und durchführbar ansehen wird.

Insgesamt hat sich zu dieser Situation Fischer hier

Ferdinand von Schirach - »Feinde – Gegen die Zeit« in der ARD: Folterkunde, einmal anders - DER SPIEGEL

erschöpfend geäußert.