Weis irgendjemand was man als Selbststeller (BTM) mit in die JVA Aichach nehmen darf?

2 Antworten

Hier mal ein Auszug aus einem Faltblatt für Verurteilte, die in Bayern ihre Haftstrafe antreten müssen:

"In die Justizvollzugsanstalt dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Haft und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Haftantritt Vorsorge für den Verbleib ihrer sonstigen Habe und für die Unterbringung Ihrer Haustiere treffen. Mitbringen dürfen Sie: Bargeld, Lichtbilder nahestehender Personen (keine Polaroid-Fotos), Armbanduhr (bis zu einem Wert von 150,-- € und ohne zusätzliche Funktionen wie insbesondere Bildspeicher-, Kamera- und Computerfunktionen sowie ohne City-Ruf oder sonstige Sende- und Empfangsmöglichkeit), Ehe- oder Verlobungsring, ferner einen Elektrorasierer (Steckdosen für Elektrorasierer sind nicht in allen Hafträumen vorhanden); ein mitgebrachter Elektrorasierer wird nach kostenpflichtiger Überprüfung ausgehändigt. Toilettenartikel sowie Briefpapier und Briefumschläge werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder durch deren Vermittlung im Rahmen der geltenden Bestimmungen aus dem mitgebrachten Bargeld beschafft.

Nicht mitgebracht werden dürfen insbesondere: Nahrungs- und Genussmittel, Tabakwaren, Streichhölzer, elektronische Feuerzeuge und Feuerzeuge ohne transparentes Gehäuse, Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, Arzneimittel - es sei denn, es handelt sich nachweislich um ärztlich verordnete in Originalverpackung -, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Messer, Waffen, Stöcke, Rasierklingen und Rasiermesser, Nassrasierer, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art, Werkzeuge, Schreibmaschinen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Taschenrechner, Fotoapparate und Kameras, elektronische Abspielgeräte jeglicher Art, insbesondere Walkman, CD-, MD-, MP3- und DVD-Player, Videorecorder und Videospielgeräte, Computer, Computerspiele sowie Datenträger jeglicher Art (z. B. USB-Sticks und Speicherkarten), Mobilfunktelefone (Handys) und - 4 - Telefonkarten, Sportbekleidung und Sportartikel, große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge jeglicher Art, Tiere. Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen gegebenenfalls abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist. "