Was bedeutet dieser Brief? muss ich zur MPU oder einen Drogentest machen?
Muss ich zur MPU? Ich habe keinen Führerschein, bin aber in einer Fahrschule angemeldet.
Ich wurde vor ca. 2 Jahren mal mit Cannabis von der Polizei aufgeschrieben (ein Joint). Es hieß damals, es wird fallen gelassen.
Meinen die mit dem medizinsch-pyschologischer Untersuchung nun die Sache?
Freue mich sehr über Antworte
vielen lieben Dank
9 Antworten
Hast du den Brief überhaupt gelesen? Darin steht doch unmissverständlich, dass du zur MPU musst, sofern du den Führerschein erwerben willst.
Es geht dabei nicht primär um die Sache mit dem Joint, sondern um das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dieser Vorwurf wiegt sogar deutlich schwerer, als einmal mit Gras erwischt worden zu sein, denn es geht hier um deine grundsätzliche charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Natürlich musst du auch damit rechnen, dass du während der MPU auf Drogen getestet wirst, denn auch wenn das Verfahren damals fallen gelassen wurde, ist es sehr wahrscheinlich, dass es in deiner Führerscheinakte vermerkt wurde. Um sicher zu gehen, mit welchen Fragestellungen du bei der MPU konfrontiert wirst, solltest du Einsicht in deine Führerscheinakte beantragen. Das ist sogar kostenlos und du darfst dir Kopien/Fotos der Akte anfertigen.
Du musst zur MPU und Gutachten beibringen, dass Du medizinisch und psychologisch dazu geeignet bist ein Fahrzeug zu führen, da man daran berechtigte Zweifel hat.
Lies doch einfach? Dein Antrag auf eine Fahrerlaubnis wurde abgelehnt, weil ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen dich vorliegt. Das heißt du wurdest beim Schwarzfahren erwischt und dein Führerschein ist jetzt erstmal Geschichte, du brauchst also nicht mehr zur Fahrschule zu gehen.
Was hat der Joint vor 2 Jahren damit zu tun? Es geht hier um das Fahren ohne Führerschein...
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet nur die MPU an und nennt den Grund der Anordnung. Was allerdings noch zum Gegenstand der MPU wird, entscheidet der Gutachter. Wenn der nämlich bei der Sichtung der obligatorisch zuzusendenden Führerscheinakte sieht, dass der Antragsteller bereits wegen eines Drogendelikts auffällig wurde, dann wird auch das zum Gegenstand der MPU - ganz unabhängig von einer stattgefundenen Strafverfolgung.
Somit wird ein Drogenscreening fällig, und da der FS nach eigenen Angaben immer noch kifft, kann er das postive Gutachten erst mal vergessen.
in der Überschrift steht doch: Anordnung einer MPU , wegen diverser Vorkommnisse