Unterweisungsthemen, betrieblicher Unterricht? Verkäuferin?

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Ein Berichtsheft soll ja eigentlich die Aufgaben erfassen, die tatsächlich gemacht wurden, also solltest du dir da auch nichts ausdenken müssen. Dein Lehrausbilder hat die Unterweisungsthemen gemäß Rahmenlehrplan anzusetzen und dir beizubringen. Dazu ist die duale Ausbildung da, dass auch im Betrieb "Unterricht" in Form dieser Unterweisungen stattfindet und du nicht nur die billige Arbeitskraft bist. Als Unterweisungsthemen kommen nicht nur die verkäufertypischen Aufgaben in Frage, sondern auch Themen wie Arbeitsschutz, Jugendschutzgesetz, Warenkunde usw. Du solltest dringend mit deinem Ausbilder reden, wenn er keine Unterweisungen mit dir macht. ansonsten kannst du dir auch mal den Rahmenlehrplan für deinen Beruf ansehen. Da steht genau drin, welche Inhalte in den entsprechenden Lehrjahren unterwiesen werden sollen. Das Berichtsheft ist Voraussetzung für die Prüfung, ohne ordentlich geführtes Berichtsheft wirst du für die Prüfung nicht zugelassen. Wenn da Dinge drin stehen, die gar nicht unterrichtet wurden betrügst du dich selbst, weil diese Themen dann als gelehrt in der Prüfung dran kommen können. Anders herum was nicht im Berichtsheft steht kann dir in der Prüfung auch nicht als Nachteil ausgelegt werden, weil es eben nicht unterwiesen wurde. Dabei liegt die Verantwortung beim Lehrausbilder. Also bleibe beim Berichtsheft bei der Wahrheit und sprich mit deinem Lehrausbilder. Er muss sich in der Arbeitszeit mit dir hinsetzen und "Unterricht"= Unterweisungen machen. Das hat er gelernt und dafür musste er auch eine Prüfung vor der IHK machen, sonst wäre er nicht als Lehrausbilder zugelassen worden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung