Ich habe unabsichtlich Alkohol getrunken im Islam?

3 Antworten

Ich denke nicht unbedingt, dass das mit den 40 Tagen auf dich zutrifft, da der Vorsatz fehlte. Ich bin jedoch unsicher. Denn Alkohol ist nicht zu 100 Prozent haram:

Unter den Rechtsgelehrten gibt es zwei Ansichten darüber, ob Heilmittel, die aus verbotenen Substanzen hergestellt worden sind, erlaubt sind oder nicht.
Die erste Meinung besagt, dass dies nicht gestattet ist und bezieht sich dabei auf folgende Überlieferung: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) wurde auf Heilmittel angesprochen, die aus Alkohol hergestellt wurden. Daraufhin sagte er:
"Wahrlich, er (der Alkohol) ist kein Heilmittel, sondern (selbst) eine Krankheit."
Nach der zweiten Meinung bezieht sich diese Hadith nur auf Situation, in denen eine alternative Behandlung mit erlaubten Mitteln möglich ist. In Notlagen aber- also in Situationen, in denen eine Behandlung mit Medikamenten, die aus erlaubten Substanzen hergestellt worden sind, nicht möglich ist, weil solche nicht existieren oder nicht zur Verfügung stehen - ist eine Behandlung mit Heilmitteln, die aus verbotenen Substanzen hergestellt wurden, erlaubt, wenn dies auf Anweisung eines Arztes erfolgt.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 37

ERGÄNZUNG

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer Alkohol trinkt, ohne zu wissen, worum es sich handelt, und ohne dass er die islâmischen Grenzen überschreiten will, der ist entschuldigt und es trifft ihn keine Sünde. Muslim überliefert in seinem  „Sahîh“ von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): „Als der Vers ‚Und ob ihr offenlegt, was in euch selbst ist, oder es verbergt, Allâh wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen‘ (Sûra 2:284) herabkam, da spürten die Prophetengefährten in ihrem Inneren (Furcht), wie sie dies bis jetzt nicht verspürt hatten. Da sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu ihnen:  „Sprecht: ‚Wir haben gehört und gehorcht und wir geben uns hin.‘ Da warf Allâh Îmân in ihre Herzen und sandte herab: ‚Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. »Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen« (…)‘ (Sûra 2:286). Da sagte Allâh: ‚Und das habe ich getan.‘“
Allâh hob damit die Verantwortung für einen unabsichtlichen Fehler auf. Vom Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wird dieses Wort überliefert:  „Aufgehoben wurde von meiner Gemeinde (die Schuld für) unabsichtliche Fehler, Vergessen oder wozu man gezwungen wurde“ (Wortlaut nach At-Tabarânî; sahîh nach Al-Albânî).
Und Allâh weiß es am besten!

Quelle: https://www.islamweb.net/de/fatwa/22568/Alkohol-irrt%C3%BCmlich-trinken-ist-keine-S%C3%BCnde

Wie gesagt: Der Vorsatz fehlte!

Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Schutzherr. So verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk![2:286]
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

Natürlich nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Wo nicht weiser Rat ist geht das Volk unter Sprüche 11, 14